Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 08. Oktober 2002

Einsichts- und Steuerfähigkeit der betreuten Person entscheidend

Vormundschaftsrichter Timo Kuhlmann zum Thema "Betreuertätigkeit bei erforderlichen Operationen"

Bocholt (pd).

Die eigene Einsichts- und Steuerfähigkeit eines kranken Menschen ist entscheidend, wenn es darum geht, bevorstehenden Operationen einzuwilligen. Das sagte am Montag abend Vormundschaftsrichter Timo Kuhlmann, der die Problematik vor dem Hintergrund des Betreuungsrechts - speziell dem § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - erläuterte. Die Rechtswirksamkeit der Einwilligung sei unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betreuten zu sehen, so Kuhlmann. Erst wenn ein Betreuter nicht mehr einwilligungsfähig sei, handele für ihn sein Betreuer.

In besonderen Situationen, z. B. wenn bei einer bevorstehenden Operation die Gefahr besteht, dass der Betreute sterben bzw. einen länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte, hat der Betreuer vorher die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes zur Einwilligung in eine Operation einzuholen.

Sogenannte "Vorsorgende Verfügungen" - sei es in Form von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung - können dazu beitragen, die Selbstbestimmung und Gesundheitsfürsorge gerade im Alter rechtzeitig zu regeln.

Bernhard Kerkhoff von der städtischen Betreuungsbehörde verwies auf die demographische Entwicklung der Bundesrepublik und sagte, dass neben dem Betreuungsrecht Bedarf an privater Vorsorge im Hinblick auf die Betreuungsvermeidung besteht. Im Jahre 2050 werde die Zahl der über 60 Jährigen um bis zu 37 % angestiegen sein. Bereits jetzt seien die von den Amtsgerichten in Deutschland eingerichten Betreuungen im Zeitraum von 1992 bis 2001 von 418.000 auf 1.000.000 angewachsen. "Auch unter dem Gesichtspunkt der knappen Kassen ein Sprengsatz für die öffentlichen Haushalte", so Kerkhoff.

Zur Aufklärung und Information über "Vorsorgende Vollmachten" stehen die Betreuungsvereine der AWO (Tel. 02871/17969), des SKF (Tel. 02871/2518223) und die Betreuungsbehörde (Tel. 02871/953128 ) zur Verfügung.

In der 3. und letzten Veranstaltung der Bocholter Betreuungsrechtstage 2002 wird am Montag, 14. Oktober 2002, um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses am Berliner Platz die Seniorenberaterin Jutta Ehlting vom Seniorenbüro des Fachbereichs Soziales zum Thema "Hilfe in Einrichtungen" referieren. Ein besonderer Teilaspekt ist dabei die Heranziehung Unterhaltspflichtiger zu möglichen Heimkosten.

Alle am Thema Interessierten sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist kostenlos.


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Vormundschaftsrichter Timo Kuhlmann