Bocholt, 09. Dezember 2002
Sieben Fälle von "Schwarzarbeit" und Leistungsbetrug aufgedeckt
Vier von acht Lokalen bei Gaststättenkontrolle in Bocholt auffällig
Bocholt (pd).
Sieben Fälle von sog. "Schwarzarbeit", zum Teil verbunden mit Leistungsbetrug: So lautet die Bilanz der jüngsten Gaststättenkontrolle in Bocholt vom vergangenen Sonntag, 8. Dezember.
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung kontrollierte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmarktinspektion des Arbeitsamtes Coesfeld mit zwei Einsatzgruppen insgesamt acht Lokale. Bei sechs Gaststätten handelte es sich um Routine-Stichproben, während zwei weitere bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallen waren.
Bei diesen beiden Lokalen erwies sich die Nachkontrolle als berechtigt: Während in einem Restaurant eine ausländische Spülhilfe in der Küche beschäftigt war, die über keine erforderliche Arbeitsgenehmigung verfügte, wurden in dem anderen Betrieb zwei Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung angetroffen, von denen einer zudem arbeitslos gemeldet war und somit zu Unrecht Leistungen bezog. Hier konnten die Prüfer ihre Arbeit nur unter Polizeischutz erledigen, da der Wirt renitent wurde.
In zwei der übrigen sechs Lokale ermittelten die Kontrolleure zwei weitere Fälle von Leistungsbetrug zu Lasten der Bundesanstalt für Arbeit sowie zwei Fälle von Sozialhilfebetrug, während die übrigen vier Lokale ohne Beanstandung geprüft wurden.
"Leider geraten immer die schwarzen Schafe der Branche in die Schlagzeilen", so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. "Viele Gastronomen haben um ihr Überleben zu kämpfen, und einige greifen zu nicht legalen Mitteln. Dadurch wird der Staat und damit die Allgemeinheit erheblich geschädigt. "Schwarzarbeit" ist kein Kavaliersdelikt, und in Bocholt werden wir die Kontrollen rigoros weiter verfolgen und Vergehen entsprechend ahnden."
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Küchen- und Spülhilfen benötigen in der Regel Arbeitsgenehmigungen.