Sozialpädagogische Familienhilfe im Kreis neu geregelt
Kreis Borken.
Zukünftig wird die von den Caritasverbänden geleistete "Sozialpädagogische Familienhilfe" leistungsbezogen und nicht mehr pauschaliert finanziert. Diese Vereinbarung trafen jetzt nach intensiven Verhandlungen die Vertreter der Caritas für die Dekanate Ahaus/Vreden, Bocholt und Borken mit den Leitern der diese Aufgabe finanzierenden Jugendämter der Städte Ahaus und Borken sowie des Kreises Borken.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Leistung nach dem "Kinder- und Jugendhilfegesetz". Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird von den drei Caritasverbänden in Ahaus/Vreden, Bocholt und Borken im Auftrag der genannten Jugendämter durchgeführt.
Da die einzelnen Leistungen der Familienhilfe verbindlich festgeschrieben worden sind, können nunmehr für jede Bedarfssituation in einer Familie konkrete Einsatzzeiten festgelegt werden, die dann abgerechnet werden. Diese Neuerung hat Vorteile für beide Seiten: Zum einen kann auf diese Weise die Sozialpädagogische Familienhilfe flexibler als bisher agieren und zum anderen erhalten die Kostenträger einen genaueren Nachweis über die geleisteten Dienste.
Pressekontakt: Kreis Borken, Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 82 - 21 07