Pressedienst des Kreises Borken vom 13. 05. 2003

Achtung: Terminkorrektur Informationsveranstaltung für ehrenamtliche "rechtliche Betreuer" am 15. Mai 2003


Kreis Borken. In welchen Fällen benötigt ein ehrenamtlich tätiger "rechtlicher Betreuer" die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts? Antwort auf diese und weitere wichtige Fragen geben am Donnerstag (15. Mai 2003) um 18.30 Uhr im Hotel Demming in Borken-Gemen Fachleute des "Organisationsteams der ehrenamtlichen Betreuer", der Betreuungsbehörde des Kreises Borken und des Betreuungsvereins der Lebenshilfe in Borken. Zu der Informationsveranstaltung sind alle Betreuerinnen und Betreuer sowie weitere interessierte Personen herzlich eingeladen.

Wie Gustav Arnold, Leiter der Kreis-Betreuungsbehörde, mitteilt, benötige ein Betreuer in zahlreichen Aufgabenkreisen wie bei der Vermögenssorge oder bei Wohnungsangelegenheiten die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht. Das gelte beispielsweise beim Verkauf eines Grundstücks oder Hauses oder bei der Kündigung der für den Betreuten angemieteten Wohnung. Zuständig für diese Genehmigung sei der Richter oder der Rechtspfleger. Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine alle wichtigen Genehmigungsfälle erläutern und dabei auch auf die genehmigungsfreien Geschäfte eingehen. Überdies besteht auch ausreichend Zeit für die Klärung individueller Fragen.

Pressekontakt: Kreis Borken, Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 82 - 21 07


     

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