Bocholt, 10. Juli 2003
"Entweder du hörst auf - oder ich bin weg!"
Dipl. Pädagoge Bernhard Pacho sprach zum Thema "Suchterkrankungen": Angehörige sollten Alkoholkranken Grenzen setzen
Bocholt (pd).
Wenn der Partner oder die Partnerin dem Alkohol verfallen ist, kann das Leben für den anderen schnell zur Hölle werden. Nicht selten hilft nur die harte Tour.
"Der Partner sollte sagen: ´Entweder Du hörst mit dem Trinken auf - oder ich bin weg.´", so Diplom-Pädagoge Berhard Pacho, der vor ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuern zum Thema "Suchterkrankungen mit Schwerpunkt Alkoholmissbrauch" referierte.
Experten sprechen in solchen Fällen vom Phänomen der "Co-Abhängigkeit" von Familienangehörigen. Insbesondere Frauen würden dann die Alkoholabhängigkeit des Mannes stützen, weil sie diesem den "Rücken frei hielten, in dem sie z.B. den Ehemann beim Arbeitgeber krank melden, aber auch in immer stärkeren Maße in der Familie Verantwortung übernehmen, weil der Abhängige nicht mehr in der Lage ist, partnerschaftlich eine Familie zu führen." Pacho räumte ein, dass es für Angehörige enorm schwer sei, das Richtige zu tun, zumal es häufig eine gemeinsame Familiengeschichte, ein gemeinsames Haus etc. gebe. Ein Sinneswandel kann nach Meinung des Pädagogen bei einem Alkoholkranken nur einsetzen, wenn der Partner unwiderruflich deutliche Grenzen setze.
Grundvoraussetzung für einen Ausstieg ist laut Pacho die Einsichtsfähigkeit eines alkoholkranken Menschen. "Wir als Suchtberater können keinem Menschen helfen, der sich nicht helfen lässt." Der Wille des Abhängigen sei ein entscheidender Faktor. "Leider ist es oft so, dass die Betroffenen ihre Abhängigkeit nicht einsehen und deshalb auch nicht einsehen, warum sie mit dem Trinken aufhören sollen", so Pacho.
Ausgehend von der Geschichte über die Industrialisierung bis zur Gegenwart beleuchtete der Fachmann den Hintergrund des Themas. Wurde eine Abhängigkeit zunächst nur als ein "ungebührliches Verhalten" bezeichnet, werde Alkoholabhängigkeit heute als Krankheit gesehen. Schwierig sei aber die Frage zu beantworten, ab wann ein Mensch abhängig sei und vor allen Dingen, ob er das selbst auch erkenne. "Eine generelle Antwort gibt es nicht, da die Menschen in ihrem körperlichen Befinden wie Größe, Gewicht, sonstige Erkrankungen usw., unterschiedlich sind", sagte Pacho.
Er thematisierte in seinem Vortrag ferner die Kosten für die Gesellschaft, die Alkoholmissbrauch nach sich zieht. Nach Pachos Ansicht leistet ein alkoholkranker Mitarbeiter am Arbeitsplatz nur rund 75 % seiner Leistungskraft. Hinzu kämen kurzzeitige Fehlzeiten auf Grund von Magen - und Darmproblemen, welche dem Arbeitgeber als Grund für das Fernbleiben angegeben würden. Die ständigen Arztbesuche süchtiger Menschen belasteten die Gesellschaft von der Kostenseite stark. "Therapien für Suchtkranke, welche die Rententräger und Krankenkassen bewilligen, kosten einmalig nur einen Bruchteil der Kosten, die durch immer wieder durchzuführende Krankenhausaufenthalten entstehen", meinte der Referent.
Die Betreuungsvereine des SKF und der AWO sowie die Betreuungsbehörde der Stadt Bocholt weisen als Vorankündigung bereits auf die öffentlichen "Bocholter Betreuungsrechtstage 2003" hin, welche jeweils montags am 29.09., 06.10. und 13.10. stattfinden werden. Zu den Themen "Medizin, Betreuungs - und Sozialrecht" werden namhafte Referenten und Referentinnen im Ratssaal des Rathauses am Berliner Platz sprechen.
Für Fragen zum Thema der "Ehrenamtliche Betreuung" stehen Britta Diekjobst(AWO, Tel.: 02871 / 179 69), Evegret Kindermann (SKF Tel.: 02871 / 2518 223) sowie Bernhard Kerkhoff von der Betreuungsbehörde (Tel. 02871 / 953 128) zur Verfügung.
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Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Bernhard Kerkhoff (Betreuungsbehörde), 02871/953-128
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