Bocholt, 02. Mai 2006
Stadt versiegelt Wettbüro
Bocholt (pd).
Ein Büro für die Vermittlung illegaler Sportwetten wurde heute von Beamten der städtischen Ordnungsbehörde zwangsweise geschlossen und versiegelt, nachdem die Betreiberin der Aufforderung, ihre Tätigkeit einzustellen, nicht nachgekommen war.
Ein zweiter Betrieb stellte die verbotene Geschäftstätigkeit inzwischen ein. Bei zwei weiteren Wettbüros sind zurzeit Eilverfahren auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Münster anhängig. Hier ist in Kürze mit dem Verfahrensabschluss zu rechnen.
Zum Hintergrund: Lange Zeit war es zwischen den Bundesländern und privaten Wettveranstaltern heftig umstritten, ob auch nicht-staatliche Anbieter an dem boomenden Wettmarkt partizipieren dürfen. Die Länder vertreten die Auffassung, dass das bestehende Staatsmonopol konsequent durchzusetzen ist, um auf diese Weise der verbreiteten Spielsucht entgegenzuwirken. Privatunternehmer, die zum Teil Lizenzen in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union besitzen, sehen ihre Berufsfreiheit unzulässig eingeschränkt.
Am 28. März hat das Bundesverfassungsgericht für Klarheit gesorgt. In einem Grundsatzurteil bestätigte es die prinzipielle Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung und forderte den Gesetzgeber auf, noch stärker gegen die Spielsucht vorzugehen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bocholt schnell durchgegriffen. Da die Inhaberin eines der hiesigen illegalen Wettbüros die Aufforderung, ihr Geschäft zu schließen, missachtete, wurde in den Morgenstunden des 2. Mai das Geschäftslokal versiegelt. Gegen die Inhaber sämtlicher Wettbüros wurde zudem Strafantrag wegen illegalen Glücksspiels gestellt, und zwar schon zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung. Alle Betreiber wurden bereits damals mündlich und schriftlich von der Behörde über die Illegalität des Gewerbes belehrt.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Martin Wolters, Öffentliche Ordnung, 02871/953-298
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Nichts geht mehr: Die Stadt musste ein Wettbüro zwangsweise versiegeln.