17. September 2007. Die Blauzungenkrankheit hat nun auch den Landkreis Leer erreicht: Bei einer Routineuntersuchung wurde das Blauzungenvirus bei einem Rind aus einem Rhauderfehner Bestand nachgewiesen. Der Befund wurde durch eine weitere Untersuchung des Veterinärinstitutes Oldenburg (LAVES) und am Montagvormittag auch durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems bestätigt. Ein inzwischen vorliegender zweiter Fall kommt ebenfalls aus einem Bestand in Rhauderfehn. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat durch eine Allgemeinverfügung das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Insel Borkum zum Gefährdungsgebiet erklärt und die üblichen Maßnahmen angeordnet.
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder und wildlebenden Wiederkäuer. Die Viren werden durch Mücken (Gnitzen) von Tier zu Tier beim Stich übertragen. Eine direkte Ansteckung im Tierbestand ist nicht möglich. Für den Menschen droht keinerlei Gefahr, Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Um die betroffenen Betriebe wurde nach den für solche Fälle geltenden Vorschriftenein so genanntes Gefährdungsgebiet mit einem Radius von 20 Kilometern festgelegt. Damit ist das gesamte Kreisgebiet außer Borkum betroffen. Das darüber hinaus vorgeschriebene Beobachtungsgebiet hat einen Radius von 150 Kilometern.
Für alle Betriebe mit Schafen, Ziegen und Rindern im Gefährdungsgebiet wurde die behördliche Beobachtung nach dem Tierseuchengesetz angeordnet. Nach näherer Anweisung des Veterinäramtes sind regelmäßige klinische Untersuchungen der lebenden Tiere durchzuführen. Seuchenverdächtige und an der Blauzungenkrankheit verendete Tiere sind dem Veterinäramt zur Untersuchung zu melden. Außerdem sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere zu führen, Bestandsveränderungen durch das Verenden von Tieren oder Geburten müssen täglich erfasst werden. Tiere und Ställe sind mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Verendete Tiere sind nach den erforderlichen Untersuchungen unschädlich zu beseitigen.
Der Galli-Viehmarkt ist nach Mitteilung der Kreisverwaltung durch die Blauzungenkrankheit nicht in Frage gestellt. Ob und inwieweit für den Verkauf in bestimmte Gebiete Einschränkungen gelten, kann bei Bedarf beim Veterinäramt der Kreisverwaltung oder beim Viehmarktmeister der Stadt Leer erfragt werden.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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