Die Kindertageseinrichtungen "Schlupfwinkel", "Kinderlachen" und "Gänseblümchen" stehen ab 1. Oktober 2007 unter der Trägerschaft des Vereins "Kinderbildungswerk Magdeburg e.V. (i.G.)". Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute die Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Beate Bröcker, Silvia Reichelt und Marlis Andersch vom Vorstand des neuen Trägervereins sowie Heiko Rautmann, Insolvenzverwalter für den bisherigen Träger. Der Stadtrat hatte dem Trägerwechsel auf seiner Sitzung am 6. September 2007 zugestimmt.
"Die heute unterzeichnete Vereinbarung war der letzte Schritt eines zügigen Trägerwechsels", freut sich die Beigeordnete Beate Bröcker. "Nicht einmal drei Monate liegen zwischen der Insolvenzanmeldung des bisherigen Trägers und der Übernahme durch das Kinderbildungswerk Magdeburg. Die kurze Zeitspanne ist vor allem auf die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Insolvenzverwalter, neuem Träger und den Gremien des Stadtrates zurückzuführen."
In den drei Einrichtungen "Schlupfwinkel" (Victor-Jara-Straße 18), "Kinderlachen" (Bebertaler Straße 19) und "Gänseblümchen" (Roggengrund 36) werden derzeit insgesamt 244 Kindergarten- und 158 Krippenkinder von 56 Erzieherinnen betreut.
Hinter dem neuen Träger stehen die Leiterinnen der drei Einrichtungen. Als sich die Insolvenz des bisherigen Trägers abzeichnete, gründeten sie im Einvernehmen mit den Beschäftigten am 26. Juni dieses Jahres den Verein "Kinderbildungswerk Magdeburg", um die Trägerschaft der Kitas künftig in die eigenen Hände zu nehmen. Im Juli stellte der Verein sein Trägerkonzept im Jugendhilfeausschuss vor.
Insgesamt hatten vier freie Träger ihr Interesse für die drei Kitas bekundet. Nach der Vorstellung der Konzepte sprachen sich Mitarbeiter und Elternvertreter der drei Einrichtungen einstimmig für die Übernahme der Kitas durch den Verein "Kinderbildungswerk Magdeburg" aus. Verwaltung, Jugendhilfeausschuss und Stadtrat schlossen sich dem Votum an. Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung übernimmt der Verein am 1. Oktober die Trägerschaft der drei Einrichtungen sowie die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem bisherigen Träger.
Auf die Betreuung der Kinder hat die Übertragung keine Auswirkungen, weil der neue Träger in die bestehenden Betreuungsvereinbarungen eingetreten ist.