Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 11. Oktober 2007

Volles Haus zum Thema „Minijobs“

Dagmar Wissing referierte zu Rechten und Pflichten

Bocholt (pd).

Dagmar Wissing (33), Gleichstellungsbeauftragte und Mitarbeiterin im Personalamt der Gemeinde Südlohn, konnte am Mittwoch, 10. Oktober 2007, im Bocholter Rathaus, Raum Aurillac, viele Interessierte zum Thema „Geringfügige Beschäftigung“ begrüßen.

An diesem Abend fand im Rahmen der Reihe „Frau + Beruf“ der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken eine Infoveranstaltung zu den Rechten und Pflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen bei den so genannten 400-Euro-Jobs oder auch „Minijobs“, statt. Darüber hinaus stellte Wissing die steuer- und sozialrechtlichen Regelungen für Jobs in der Gleitzone zwischen 400 – 800 Euro sowie die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vor.

Sie machte insbesondere an diesem Abend deutlich, dass geringfügige Beschäftigungen zwar immer noch den Ruf einer Beschäftigung „nebenbei“ haben, aber rechtlich gesehen Arbeitsverhältnisse wie fast alle anderen auch sind. So steht den Beschäftigten mit einem „Minijob“ z. B. genauso bezahlter Urlaub und eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie allen anderen Arbeitnehmerinnen zu. „Ich weiß“, so Wissing, „dass Theorie und Praxis in dieser Hinsicht oft auseinander liegen.“. Gerade viele Beschäftigte in „Minijobs“ scheuen sich ihre Rechte durchzusetzen, da sie Angst vor einer Kündigung haben. Aber auch in diesem Fall gelten die gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsregelungen, die, so Wissing, auch beim Arbeitsgericht durchgesetzt werden können.

Im weiteren berichtete Dagmar Wissing auch über die aktuellen gesetzlichen Änderungen. So ist z. B. die so genannte „Übungsleiterpauschale“ am 6. Juli 2007 vom Bundestag rückwirkend zum 1. Januar 2007 von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben worden. Diese gilt im Übrigen nicht nur für Personen, die im Sportbereich tätig sind, sondern für alle ehrenamtlich oder pflegend Tätigen.

Interessiert wandten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch der Rentenfrage bei „Minijobs“ zu. Hier erfuhren sie, dass sie durch einen freiwillig geleisteten Aufstockungsbetrag für die Rentenversicherung nicht nur ihre Rentenjahre und ihre Rente erhöhen können sondern auch Rehamaßnahmen und Kuren sowie Erwerbsunfähigkeitsrente im Falle eines Falles in Anspruch nehmen dürfen.

Für diejenigen, die noch weitere Informationen wünschen, können diese mittels der Broschüre zur „Geringfügigen Beschäftigung“ beantwortet werden, die alle Teilnehmerinnen an diesem Abend mit nach Hause nahmen. Interessierte erhalten diese Broschüre auch bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bocholt, Annette Hünting, Tel. 0 28 71 / 95 31 51, E-mail: annette.huenting@mail.bocholt.de.

Weitere Informationen zu der Reihe "Frau + Beruf" finden Sie auch auf der Internetseite www.bocholt.de.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Zentrale Verwaltung, Petra Taubach (stv. Gleichstellungsbeauftragte), Tel.-Nr. 0 28 71 / 95 33 28, e-mail: ptaubach@mail.bocholt.de


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Dagmar Wissing - Mini Job
Dagmar Wissing referierte am 10. Oktober 2007 im Rathaus zum Thema "Mini-Job"
Foto: Petra Taubach, Stadt Bocholt