Kreis Steinfurt. Tiertransporte unterliegen besonderen tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Über die zu beachtenden Vorschriften schulte jetzt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt 123 Fahrer und Betreuer von Tiertransporten.
Nach neuem EG-Recht müssen ab Anfang 2008 alle Personen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Wirbeltiere (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel) über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten amtlich nachweisen. Bei erfolgreicher Prüfung stellt der Kreis Steinfurt dann jeweils einen so genannten Befähigungsnachweis aus.
Wie Kreisveterinär Dr. Andreas Raaz mitteilt, wurde im Bereich der gewerblichen Tiertransporte auch bisher schon ein Sachkundenachweis gefordert. Für Inhaber dieses Nachweises war somit jetzt nur ein Ergänzungslehrgang mit anschließendem Test notwendig. Dabei ging es insbesondere um die von der EG festgesetzten Neuerungen.