Kreis Steinfurt. „Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und darf auch nicht als Familienstreitigkeit bagatellisiert werden.“ Deutliche Worte fand Landrat Thomas Kubendorff bei der jüngsten Fachtagung des „Runden Tisches häusliche Gewalt Kreis Steinfurt“ im DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst, die einmal mehr auf große Resonanz stieß: Vertreter der Staats- und Amtsanwaltschaft aus Münster sowie Strafrichterinnen und –richter der Amtsgerichte Ahaus, Coesfeld, Gronau, Ibbenbüren, Rheine Steinfurt und Tecklenburg nutzen die Gelegenheit, um Wege einer besseren Vernetzung auszuloten.
Der Präsident des Landgerichtes Münster, Klaus Schelp, wies in seinen Begrüßungsworten darauf hin, dass der Erfolg der ersten Fachtagung zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes im vergangenen Jahr mit den Zivil- und Familienrichterinnen und –richtern Motivation gewesen sei, diese zweite Fachtagung zur Abrundung der optimalen Vernetzung aller in diesem Bereich tätigen Institutionen, insbesondere zwischen Polizei, Justiz, Staats- und Amtsanwaltschaft, durchzuführen.
Anni Lütke Brinkhaus, Gleichstellungsbeauftragte bei der Kreisverwaltung Steinfurt, machte deutlich, dass die Mitglieder des „Runden Tisches häusliche Gewalt Kreis Steinfurt“ die Ansatzpunkte des Gewaltschutzgesetzes in der Öffentlichkeit sichtbar machen, die Hilfemöglichkeiten der Exekutive und der Judikative für die Betroffenen erschließen und die notwendige Vernetzung herstellen wollen. Ziel der Fachveranstaltung sei es, dem Dialog einen neuen Impuls zu geben, ihn langfristig zu fördern und Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln.
Der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz der Kreispolizeibehörde Steinfurt, Polizeidirektor Max Gehrke, informierte über polizeiliche Intervention in Fällen häuslicher Gewalt und bot an, gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit bei Fällen häuslicher Gewalt durch Staatsanwaltschaft Münster und Kreispolizeibehörde Steinfurt zu erarbeiten.
Der Chef der Staatsanwaltschaft Münster, Ltd. Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner, konstatierte: „Die gute Qualität der Polizeiarbeit im Kreis Steinfurt ist die Basis für ein effektives Einschreiten von Staatsanwaltschaft und Strafgerichten gegen häusliche Gewalt. Auf dieser Basis sollten weitere Qualitätsstandards vereinbart werden. Die Vernetzung aller in diesem Bereich tätigen Institutionen ist dabei ein wichtiges Anliegen.“ Wagner griff sofort das Angebot seines Vorredners auf und erklärte sich zur Erarbeitung gemeinsamer Standards bereit.
Professorin Dr. jur. Kerstin Feldhoff von der Fachhochschule Münster ging in ihrem Vortrag auf die Evaluierung strafrechtlicher Verfolgung der häuslichen Gewalt und daraus erkennbare Defizite in der strafrechtlichen Sanktionierung ein. Sie unterbreitete weiterführende Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens.
Als einen Erfolg der Fachtagung fasste Anni Lütke Brinkhaus die Ergebnisse zusammen: „Die Erarbeitung gemeinsamer Standards durch Staatsanwaltschaft, Polizei und Arbeitsgruppe ,Recht’ des runden Tisches ist ein weiterer Schritt zur deutlichen Verbesserung der Effizienz der in der Verantwortung stehenden Institutionen.“ Mit diesem Ergebnis nehme der Kreis Steinfurt eine Vorreiterfunktion in Nordrhein-Westfalen ein.