Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 07. Februar 2008

Stadt verbietet "Inventurtrinken"

Billigschnaps-Aktion während einer Abi-Vorfete untersagt / "Kampf dem Kampftrinken"

Bocholt (pd).

„Inventurtrinken: Alles muss raus – große Getränkeversteigerung“ Damit werben derzeit in Bocholt stadtweit großformatige Plakate für eine Abi-Vorfete am kommenden Wochenende. Für zwei Stunden, so die Ankündigung, soll es während der Veranstaltung Schnaps nach dem Motto „2 für 1“ geben. Daraus wird wohl nichts: Die Stadtverwaltung hat dem Veranstalter zwar nicht die gesamte Party, wohl aber diese spezielle Sonderaktion untersagt. Hält der Veranstalter sich nicht daran, drohen 4000 Euro Strafe.

Für das Ordnungsamt erfüllt die auffällige Werbung mit Hinweis auf die zweistündige Schnaps-Aktion das Kriterium einer „Billigparty“. „Nichts gegen Feiern und Spaß haben, aber: Organisiertem Kampftrinken sagt das Bocholter Ordnungsamt den Kampf an.  "2:1"-Aktionen oder "Flatrate"-Partys verführen erstens zu übermäßigem Trinken unter Jugendlichen und damit zur Gefährdung von deren Gesundheit. Zweitens wissen wir aus Erfahrung, dass erhöhter Alkoholkonsum eine der Hauptursachen für Schlägereien ist. Deshalb unterbinden wir solche Billig-Aktionen in Zusammenhang mit Alkoholausschank rigoros“, sagt Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. Der Fachbereich kündigt auf der betroffenen Fete am Samstag Kontrollen an.

 

Zuvor wurde in Bocholt schon einmal eine angekündigte „Flatrate“-Veranstaltung im Vorfeld untersagt. Diese fand auch nicht statt.


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Stein des Anstoßes: Die aggressive Werbung für eine Schnapsaktion während einer Abivorfete ist der Stadt ein Dorn im Auge. (Foto: Stadt Bocholt)