Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 29. Februar 2008

Osterfeuer müssen der Brauchtumspflege dienen

Stadt macht auf Anzeigepflicht bis 19. März aufmerksam / Stichprobenartige Kontrollen an Ostersonntag

Bocholt (pd).

Ostern wirft seine Schatten voraus. Die Stadt Bocholt macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass nur Osterfeuer zulässig sind, die eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Darüber hinaus müssen Osterfeuer der Verwaltung bis zum 19. März angezeigt werden.

Hintergrund: Nach § 7 Landesimmissionsschutzgesetz des Landes NRW ist es grundsätzlich verboten, Gegenstände im Freien zu verbrennen. Grund sind u.a. Umweltschutzbelange. Von diesem generellen Verbot sind jedoch so genannte Brauchtumsfeuer – darunter fallen Osterfeuer - ausgenommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das im Jahr 2004 festgelegt.

 

Ob ein Feuer der Brauchtumspflege zugeordnet wird, bemisst die Behörde danach, ob das Feuer von „in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen“ ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

 

An dieser Definition des Oberverwaltungsgerichtes Münster wird sich die Stadt Bocholt halten, kündigt Ralf Deller, stellvertretender Fachbereichsleiter Öffentliche Ordnung, an. Im Umkehrschluss heißt das: „Private Osterfeuer werden nicht mehr genehmigt“, so Deller. Die Bocholter Verwaltung werde stichprobenartige Kontrollen durchführen. Nicht angemeldete Feuer werden unter Umständen durch die Feuerwehr gelöscht, wobei der Einsatz der Feuerwehr in Rechnung gestellt wird. Außerdem wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet mit einem Rahmen bis zu 5.000 Euro.

 

Für das Abbrennen von Osterfeuern sind Auflagen und Sicherheitshinweise zu beachten, die der Fachbereich Öffentliche Ordnung und die Feuerwehr in einem Merkblatt und Anzeigeformular aufgelistet haben (Hinweis: Merkblatt und Formular sind dieser Pressemitteilung als Anhang beigefügt).

 

Brauchtumsfeuer sind beim zuständigen Fachbereich Öffentliche Ordnung, Berliner Platz1, 46395 Bocholt anzuzeigen. Das Formular und das Merkblatt sind dort erhältlich und stehen außerdem im Internet unter www.bocholt.de (Rubrik Rathaus) als Download bereit.

 

Anmeldungen schriftlich an: Stadt Bocholt, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, Fax 02871- 953170 oder per E-Mail an mheine@mail.bocholt.de .

 

Anmeldefrist für Osterfeuer ist Mittwoch, 19. März 2008, 14 Uhr.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ralf Deller, stellvertr. Fachbereichsleiter Öffentliche Ordnung, 02871/953353


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Meldebogen und Sicherheitshinweise für Osterfeuer