26. Juni 2008. Mit der Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke und dem Abriss eines Brückenpfeilers einschließlich Überbau wird wie geplant am 28. Juli begonnen. Nach heutigem Kenntnisstand ist durch den Schaden an der Sohle für den weiteren Bauablauf eine Woche zusätzlich notwendig. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Firmen Bunte und Schäferbau geht der Landkreis Leer davon aus, dass diese Verzögerung im weiteren Ablauf aufgeholt werden kann.
In der Sohle der Baugrube der Jann-Berghaus-Brücke hatte sich beim Lenzen (Leerpumpen) des Spundwandkastens eine Schadstelle gebildet. Um zu verhindern, dass sich der Schaden ausbreitet, wurde die Baugrube am 17. Juni wieder geflutet. Durch den Druckausgleich zwischen der Ems und dem Bereich im Spundwandkasten konnte die Lage beruhigt werden.
In den vergangenen Tagen wurden der Spundwandkasten und die Sohle durch Taucher untersucht. Die Schadstelle in der Betonsohle ist circa 80 mal 130 Zentimeter groß. Weitere Schadstellen wurden nicht entdeckt.
Parallel wurden durch die Statiker die verschiedenen auf den neuen Pfeiler einwirkenden „Lastfälle“ durchgerechnet. Dies betrifft zum einen die Betonsohle, die nur für den Bauablauf wichtig ist und gegen „Auftrieb“ gesichert werden muss. Sie sorgt dafür, dass in einer trockenen Baugrube die Bewehrung für die eigentliche Fundamentplatte hergestellt werden kann. Zum anderen mussten die Statiker berücksichtigen, wie die Drucklasten auf die in den Emsgrund eingerammten Pfähle übertragen werden. Dies geschieht über die Fundamentplatte. Sie hat eine Dicke von drei Metern und wird oberhalb der Sohle hergestellt.
Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Bunte/Schäferbau und eingeschalteten Gutachtern wurde auf Grundlage der Berechnungen das weitere Vorgehen beraten. Zunächst wird die Schadstelle durch eine Betonplombe verschlossen. Dann werden in einem festgelegten Raster Bohrungen durch die Sohle geführt. Einerseits wird damit die tatsächlich vorhandene Betonstärke überprüft, andererseits sind diese Öffnungen notwendig, um die unter der Sohle entstandene Auflockerung des Bodens zu verpressen. Im Anschluss an diese Arbeiten kann die Baugrube wieder gelenzt werden und der Bau der Fundamentplatte beginnen.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer
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