Presseinformation

Nr. 252 Steinfurt, 11. Juli 2008


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Naturschutzgebiete in Hopsten und Hörstel – Bezirksregierung aktualisiert Verordnungen
NSG Trogbahn/Wienhake und Dreierwalder Bruchwiesen

Kreis Steinfurt/Hopsten/Hörstel. Die Höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Münster beabsichtigt, zwei Naturschutzgebietsverordnungen für die Gemeindegebiete Hopsten und Hörstel zu aktualisieren. Es handelt sich dabei um die bestehenden Naturschutzgebiete „Trogbahn/Wienhake“ und „Dreierwalder Bruchwiesen“. Beide Gebiete bleiben in ihren Grenzen unverändert, Änderungen betreffen lediglich die textlichen Festsetzungen.

 

Entwürfe der aktualisierten Schutzgebietsverordnungen sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 18. Juli bis 18. August 2008 beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei den Gemeindeverwaltungen in Hopsten und Hörstel zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen beim Umweltamt des Kreises Steinfurt vorbringen.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Amtsblatt des Kreises Steinfurt vom 09.07.2008 erfolgt (www.kreis-steinfurt.de/Verwaltung/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umweltamt des Kreises Steinfurt (Telefon 0 54 82 / 70 33 43) zur Verfügung.

 





Abgrenzung des NSG Trogbahn/Wienhake



Abgrenzung des NSG Dreierwalder Bruchwiesen