Presseinformation

Nr. 419 Steinfurt, 07. November 2008


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Schwarzarbeit soll gemeinsam noch effektiver bekämpft werden
Münsterlandweiter Arbeitskreis unter Führung des Kreis-Ordnungsamtes

Kreis Steinfurt. Schwarzarbeit noch effektiver bekämpfen – das ist das Ziel der zuständigen Stellen im Münsterland. Um dieses zu erreichen, kommt regelmäßig ein Arbeitskreis unter der Federführung des Ordnungsamtes des Kreises Steinfurt zusammen.

 

Die Runde, die aus Vertretern der Münsterlandkreise, des Hauptzollamts, der Finanz- und Sozialverwaltung, der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde und der Handwerkskammer Münster besteht, erörterte auf ihrer jüngsten Sitzung Möglichkeiten, wie die Zusammenarbeit weiter intensiviert werden kann.

 

Der Arbeitskreis hatte den Koordinator für die Bekämpfung der Schwarzarbeit aus dem Kreis Ostholstein, Michael Bornhöft, eingeladen. Bornhöft informierte die Behördenvertreter über seine Erfahrungen bei der Errichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in den Kreisen Plön, der Stadt Neumünster und dem Kreises Ostholstein. Der Erfolg dieser Gruppe sei groß: Dies zeigen steigende Fallzahlen und Bußgeldeinnahmen.

 

Als einen wichtigen Schlüssel zu einer erfolgreichen Bekämpfung der Schwarzarbeit bezeichnete Michael Bornhöft den funktionierenden Informationsaustausch zwischen den Behörden. Er sah im Steinfurter Arbeitskreis eine gute Plattform, diesen Informationsaustausch zu organisieren.

 

Weiteres Schwerpunktthema der Arbeitskreissitzung war die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Servaas van der Avoort von der Handwerkskammer Münster erläuterte den Teilnehmern des Arbeitskreises den Stand der Umsetzung der EU- Richtlinie in Deutsches Recht.

 

Wesentliches Ziel der Richtlinie sei es, den Binnenmarkt auch im Bereich des Dienstleistungssektors zu realisieren. Hürden für die Ansiedlung von Unternehmen sowie für die Aufnahme und Ausübung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen sollen abgebaut werden.

 

Dazu soll in den Mitgliedsstaaten ein sogenannter Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet werden, über die die Unternehmen alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten relevante Informationsabfragen und die notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Die Entscheidung, wo und in welcher Form die Einheitlichen Ansprechpartner eingerichtet werden, unterliegt den Bundesländern. Die Aufgabe, die Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen, wurde den Wirtschaftsministerien der Länder übertragen.

 

Bei welcher Institution der einheitliche Ansprechpartner angesiedelt werden soll, ist derzeit in Nordrhein-Westfalen noch nicht entschieden. Im Gespräch für diese Aufgabe sind die Kreise und kreisfreien Städte oder die Wirtschaftskammern. Eine Entscheidung – so van der Avoort - müsse noch in diesem Jahr fallen, da die weiteren Schritte zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009 abgeschlossen sein müssen.





Arbeitskreis Schwarzarbeit