Presseinformation

Nr. 32 Steinfurt, 02. Februar 2009


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WESt lud zu Gründerstammtisch: Notfallplan sollte selbstverständlich sein
Schon eine fehlende Bankvollmacht kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen

Kreis Steinfurt/Wettringen. „Eine Vielzahl von Unternehmen verschwindet einfach vom Markt, weil in einer Notsituation (Krankheit, Unfall, Tod) die Familie oder die Mitarbeiter den Betrieb mangels fehlender Kenntnisse oder Vollmachten nicht weiterführen können.“ Das sagte Steuerberater Udo Schumacher aus Horstmar bei einem Gründerstammtisch, zu dem die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Steinfurt (WESt) in das Posthotel nach Wettringen eingeladen hatte. Es werde vielfach vergessen, für solch einen Fall Vorsorge zu treffen. In einigen Betrieben könne der Ausfall des Inhabers von wenigen Wochen bereits zu erheblichen Problemen führen. „Die Einrichtung eines Notfallplanes oder eines Notfallordners sollte daher für jeden Unternehmer selbstverständlich sein. Sie erleichtern damit Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern, den Betrieb in Ihrem Sinne weiterzuführen“, so Schumacher.

 

Dass das Thema eine entsprechende Brisanz hat, bewies die ausgiebige Diskussion der recht zahlreich erschienenen Teilnehmer. Alle waren anschließend der Meinung, man müsse sich trotz des zeitraubenden Tagesgeschäftes ein wenig Zeit nehmen für die Einrichtung eines Notfallplanes oder eines Notfallordners.

 

Zur Begründung für die Vorsorge im Notfall führte Udo Schumacher weiter aus, dass viele Unternehmen, insbesondere Familienbetriebe, in zahlreichen Belangen auf die Person des Chefs zugeschnitten und oft auch von dessen Präsenz abhänge. Schon eine längere Krankheit, ein längerer unfreiwilliger Aufenthalt im Urlaub oder schlimmstenfalls der plötzliche Unfalltod könne den Betriebsablauf massiv beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen. 

 

Fehle beispielsweise nur eine fehlende Bankvollmacht, führe das dazu, dass im Todesfall bis zur Vorlage eines Erbscheines keine Verfügungen mehr über das Konto getroffen werden könnten; Zahlungsschwierigkeiten seien unabwendbar. Wenn außer dem Chef niemand befugt sei, Zugriff auf Unterlagen oder Dateien mit wichtigen betrieblichen Informationen zu haben, sei auch niemand im Notfall in der Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen. Als Beispiele hierfür nannte Schumacher fehlende Informationen über Kennwörter, Codes, Geheimzahlen, Chipkarte oder extern gespeicherte Daten.

Bezüglich einer Nachfolgeplanung riet der Steuerberater den Teilnehmern, spätestens ab dem 55. Lebensjahr Überlegungen über eine Regelung der Unternehmensnachfolge anzustellen und vorbereitende Maßnahmen zu ergreifen. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass sich eine Unternehmensnachfolge über mehrere Jahre erstrecken könne. Ein weiterer Tipp des Fachberaters für Unternehmensnachfolge, als es in der Diskussion um die Frage der familiären oder externen Nachfolge ging: „Besser gut qualifizierte Dritte als schlecht qualifizierte familiäre Nachfolger.“

 





Gründerstammtisch Notfallplan