Kreis Unna - Presse und Kommunikation

10. März 2009

Infoveranstaltung für Gewerbebetriebe

Neues Wasserschutzgebiet in Fröndenberg

Kreis Unna. (PK) Das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Fröndenberg liegt inzwischen in einem offiziellen Wasserschutzgebiet. Das Schutzgebiet erstreckt sich damit über den gesamten Bereich nördlich der Ruhr bis zum Höhenrücken des Haarstrangs. Grund genug für den Fachbereich Natur und Umwelt beim Kreis Unna, die Fröndenberger Gewerbebetriebe für die besonderen Anforderungen in einem Wasserschutzgebiet zu informieren. Die Infoveranstaltung fand in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Fröndenberg und der Abfallvermeidungsagentur des Kreises Unna (AVA) in den Räumlichkeiten der Fröndenberger Stadtwerke statt.

Rund 30 Firmenvertreter nutzten die Gelegenheit, sich über die neuen Anforderungen und Vorschriften zu informieren. „Die Schaffung des neuen Wasserschutzgebietes war Voraussetzung dafür, dass die Stadtwerke Fröndenberg weiter Trinkwassergewinnung betreiben dürfen“, betonte Stadtwerkeleiter Bernd Heitmann. Trotz der verschärften Anforderungen müsse aber kein Betrieb Standortnachteile befürchten.

Das Schutzgebiet ist in drei Wasserschutzzonen unterteilt. Im Wesentlichen liegen die Betriebsstätten in der Wasserschutzzone III, in der ausreichend gewerblicher Handlungsspielraum besteht. „Die meisten Firmen, die mit Wasser gefährdenden Stoffen umgehen, erfüllen die besonderen Anforderungen bereits jetzt“, erläuterte Ludwig Holzbeck, Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt beim Kreis.

Trotzdem sind bestimmte Punkte besonders zu beachten, so zum Beispiel die verkürzten Prüffristen für unterirdische Anlagen wie Öl-Lagerbehälter und Rohrleitungen, die innerhalb eines Wasserschutzgebietes alle 2,5 Jahre durch einen externen Sachverständigen nach der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ überprüft werden müssen. Betriebe außerhalb des Wasserschutzgebietes brauchen den Sachverständigen nur alle fünf Jahre zu bestellen.

Für oberirdische Anlagen von 1 m³ bis 10 m³ Gesamtrauminhalt, für die außerhalb eines Wasserschutzgebietes keine Prüfpflichten bestehen, müssen innerhalb des Wasserschutzgebietes ebenfalls wiederkehrende Sachverständigenprüfungen durchgeführt werden. Hier allerdings nur im Abstand von 5 Jahren.

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Recyclingbaustoffen im Erd- und Tiefbau geboten, da oftmals auswaschbare oder auslaugende Stoffe zu einer Grundwassergefährdung führen können. „Ohne wasserrechtliche Erlaubnis durch den Kreis Unna darf im Wasserschutzgebiet kein alter Bauschutt eingebaut werden“, machte Ludwig Holzbeck klar.

Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Wasserschutzgebiet und bei notwendigen betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen bieten der Kreis und die AVA Hilfe an. Ein Kontakt ist möglich beim Kreis unter Tel. 02303/27-2272, E-Mail: christian.doerendahl@kreis-unna.de, und bei der AVA unter Tel. 0231/987 0600, E-Mail info@ava-beratung.de.

Bildzeile. Die Infoveranstaltung zum neuen Wasserschutzgebiet fand rege Resonanz. Foto: Kreis Unna


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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Infoveranstaltung Wasserschutzgebiet


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