Zukünftige Petrijünger müssen zur Erlangung ihres ersten Fischereischeines umfassendes Wissen in einem schriftlichen Prüfungsteil mit 60 Fragen aus sechs Sachgebieten nachweisen. Danach ist das waidgerechte Zusammenstellen von Angelgerät gefragt und abschließend wird eine ausreichende Artenkenntnis über die heimischen Fische verlangt. Erstmalig wurden im Jahr 2008 zwei Prüfungstermine (Frühjahr | Herbst) angeboten.
Zur Ausübung der Jagd ist der Besitz eines Jagdscheines erforderlich, der von der unteren Jagdbehörde auf Antrag erteilt wird. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 569 Jagdscheine (2007: 610) erteilt, bei denen es sich um Neuerteilungen bzw. Verlängerungen handelte. Davon waren 203 Ein-Jahres-Jagdscheine, 10 Zwei-Jahres-Jagdscheine, 345 Drei-Jahres-Jagdscheine, 4 Tages-Jagdscheine, 7 Jugend-Jagdscheine.
Vor der ersten Erteilung eines Jagdscheines müssen die angehenden Waidmänner und -frauen jedoch eine Jägerprüfung nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.
Das Ergebnis der Fischerprüfung 2008 und das Ergebnis der diesjährigen Jägerprüfung im Vergleich zu 2007 sind im Anhang zu finden.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de