04. Dezember 2009
Kreis Viersen
"Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. hat gegen den Jagdausübungsberechtigten Herrn Rolf Adolphs ein Verfahren zur Einziehung des Jagdscheines bei der dafür zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt. Die Untere Jagdbehörde hat die vorgetragenen Vorwürfe eingehend geprüft und nunmehr rechtlich gewürdigt. Sie kommt zum Schluss, dass alle Vorwürfe ungerechtfertigt sind. Ein Verfahren zum Einzug des Jagdscheines wird deshalb nicht eingeleitet.
Die Überprüfung der zur Kenntnis gebrachten Sachverhalte führt zu dem Ergebnis: Herr Adolphs hat die erforderliche Zuverlässigkeit gezeigt. Außerdem hat er in keiner Weise gegen die Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit verstoßen. Aus jagdrechtlicher Sicht kann ihm weder eine Überhege in seinem Revier angelastet werden, noch hat er Überweidungsschäden oder den Hungertod von Damwild zu verantworten. Ebenfalls konnte kein Verstoß gegen Fütterungsvorschriften festgestellt werden.
Es ist ein einmaliger Vorgang, dass der Landesjagdverband Sachverhalte zur Anzeige bringt, die er selbst nicht geprüft hat und sich auf die fahrlässigen und unrichtigen Behauptungen Dritter verlässt. Der Antrag auf Entzug des Jagdscheines ist Teil einer Kampagne gegen den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH. Es wurden wider besseres Wissen Behauptungen aufgestellt, um dem Ruf des Geschäftsführers zu schädigen. Dabei ist es in der Öffentlichkeit auch zu einer Vorverurteilung gekommen. Diese Vorgänge kritisiere ich in aller Form scharf und ausdrücklich.
In der Öffentlichkeit wird ein Zusammenhang mit der Vergabe des Jagdrevieres von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft an den Privatmann Adolphs bewusst lanciert und herbei geschrieben. Richtig ist, dass die Ausschreibung des Jagdrevieres vor über zehn Jahren (1998) in einem bundesweit ausgeschriebenen, transparenten Verfahren und in mehreren Sitzungen ordentlich durchgeführt worden ist. Der Beschluss des damaligen Aufsichtrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft war eindeutig. Die Pachtvergabe lag im ausdrücklichen Interesse der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Dem Ganzen ein "Geschmäckle" zu unterstellen, ist meines Erachtens nicht gerecht. Der Vorgang verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist jemand geschädigt worden. Außerdem hat sich niemand bereichert.
Als Landrat des Kreises Viersen und als Aufsichtsratsvorsitzender der WFG bin ich der festen Ansicht, dass Herr Adolphs seit Jahren eine ausgezeichnete und wertvolle Arbeit leistet. Das Wirken von Rolf Adolphs wird in Fachkreisen ohne Einschränkung landesweit gelobt. An der Integrität von Herrn Adolphs habe ich persönlich keinen Zweifel."
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Ottmann, Peter
Landrat Kreis Viersen
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Ottmann, Peter
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