Presseinformation

Nr. 494 Steinfurt, 07. Dezember 2009


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Komasaufen, Flatrateparty – Alkoholmissbrauch beschäftigt Leiter der Ordnungsämter
Vertreter der Kreis-Kommunen diskutierten in Steinfurt

Kreis Steinfurt. Das Problem torkelt am Wochenende durch die Straßen: Jugendliche, die sich auf „Flatrate-Partys“ im „Komasaufen“ üben und ihre Grenzen dabei überschätzen. Bundesweit ist die Zahl der in Krankenhäuser eingelieferten, hochgradig alkoholisierten jungen Menschen stark angestiegen. Um dies von Anfang an zu verhindern, trafen sich jetzt die Ordnungsamtsleiter der Städte und Gemeinden beim Kreis Steinfurt.

Das jährliche Treffen stand deshalb unter der Fragestellung „Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen – was können die Ordnungsämter dagegen tun?“.

Referent Sebastian Gutknecht von der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NRW referierte auf Einladung des Kreisordnungsamtes zu gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten. Seine Kernaussage: Das Gesetz erlaube schon heute konsequentes Einschreiten gegen den Alkoholmissbrauch.

So verbietet das Jugendschutzgesetz ausdrücklich die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige. Branntweinhaltige Getränke – auch Mixgetränke wie die beliebten Alcopops – dürfen überhaupt nicht an Minderjährige abgegeben werden. Hier seien die Kommunen in der Verantwortung, solchen Verkaufspraktiken mit Nachdruck entgegenzutreten und konsequent mit Bußgeldern zu ahnden. Denkbar sei aus seiner Sicht auch der Einsatz jugendlicher Testkäufer, solange dieses unter enger Betreuung durch die Ordnungsämter erfolge.

Ähnlich stelle sich die Situation im Bereich der so genannten „Flatrate-Partys“ dar, bei denen zum einmaligen Festpreis Alkohol in unbegrenzter Menge ausgeschenkt wird. Diese Veranstaltungen könnten verboten und Verstöße mit Bußgeldern belegt werden.

Flächendeckende Alkoholverbote, zum Beispiel für bestimmte Straßenabschnitte, wären nach Ansicht des Referenten keine gute Lösung. Dieser Weg berge noch eine zu große Rechtsunsicherheit. Wohl aber, so Gutknecht, kämen Alkoholverbote in bestimmten sensiblen Bereichen wie Spielplätzen, Anlagen des ÖPNV oder an besonderen Problemschwerpunkten in Betracht. Als weniger belastende Maßnahme sei außerdem an zeitlich begrenzte Alkoholabgabeverbote etwa im Umfeld von Karnevalsumzügen zu denken.

Bei Stadtfesten, Kirmesveranstaltungen oder anderen Großereignissen – die Klassiker des Alkoholmissbrauchs - könnten einzelfallbezogene Maßnahmen helfen. In Betracht kämen insbesondere Betretungsverbote gegenüber den Personen, die in der Vergangenheit durch alkoholbedingte Ausschreitungen aufgefallen wären. Auch hätten sich hier Zugangs- und Einlasskontrollen im Hausrecht des Veranstalters als effektiv erwiesen.

Eines der größten Problemfelder wären private Großveranstaltungen, die nicht angemeldet sind. Dort sei den Ordnungsbehörden ein Einschreiten trotz vorhandener Rechtsgrundlagen nicht möglich. Auf diesem Gebiet warb Gutknecht für die enge Zusammenarbeit von Ordnungs- und Jugendämtern, der Polizei sowie den Schulen. Nur so könne möglichst frühzeitig ein Kontakt zum Veranstalter entstehen, damit durch verstärkte Präsenz und intensive Aufklärung noch wirksamer als bisher der Alkoholmissbrauch von Jugendlichen verhindert werden könne.

 

 





Die Leiter der Ordnungsämter im Kreis diskutierten zum Thema "Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen"