Zukünftige Petrijünger müssen zur Erlangung ihres ersten Fischereischeines umfassendes Wissen in einem schriftlichen Prüfungsteil mit 60 Fragen aus sechs Sachgebieten nachweisen. Danach ist das waidgerechte Zusammenstellen von Angelgerät gefragt und abschließend wird eine ausreichende Artenkenntnis über die heimischen Fische verlangt. Zur Ablegung der Fischerprüfung werden zwei Prüfungstermine (Frühjahr | Herbst) angeboten.
Zur Ausübung der Jagd ist der Besitz eines Jagdscheines erforderlich, der von der unteren Jagdbehörde auf Antrag erteilt wird. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 731 Jagdscheine (2008: 569) erteilt, bei denen es sich um Neuerteilungen bzw. Verlängerungen handelte. Davon waren 188 Ein-Jahres-Jagdscheine, 16 Zwei-Jahres-Jagdscheine, 505 Drei-Jahres-Jagdscheine, 4 Tages-Jagdscheine, 8 Ausländer-Tages-Jagdscheine, 1 Dreijahres-Falknerschein und 8 Jugend-Jagdscheine.
Vor der ersten Erteilung eines Jagdscheines müssen die angehenden Waidmänner und -frauen jedoch eine Jägerprüfung nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.
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