Kreis Unna - Presse und Kommunikation

09. März 2010

Kreisweit wieder mehr Jagdscheine ausgestellt

Zunahme auch bei den Fischerprüfungen

Kreis Unna. (PK) In seiner Funktion als untere Jagd- und Fischereibehörde ist der Kreis Unna für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen sowie die Durchführung der Jäger- und Fischerprüfungen zuständig.

Zukünftige Petrijünger müssen zur Erlangung ihres ersten Fischereischeines umfassendes Wissen in einem schriftlichen Prüfungsteil mit 60 Fragen aus sechs Sachgebieten nachweisen. Danach ist das waidgerechte Zusammenstellen von Angelgerät gefragt und abschließend wird eine ausreichende Artenkenntnis über die heimischen Fische verlangt. Zur Ablegung der Fischerprüfung werden zwei Prüfungstermine (Frühjahr | Herbst) angeboten.

Zur Ausübung der Jagd ist der Besitz eines Jagdscheines erforderlich, der von der unteren Jagdbehörde auf Antrag erteilt wird. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 731 Jagdscheine (2008: 569) erteilt, bei denen es sich um Neuerteilungen bzw. Verlängerungen handelte. Davon waren 188 Ein-Jahres-Jagdscheine, 16 Zwei-Jahres-Jagdscheine, 505 Drei-Jahres-Jagdscheine, 4 Tages-Jagdscheine, 8 Ausländer-Tages-Jagdscheine, 1 Dreijahres-Falknerschein und 8 Jugend-Jagdscheine.

Vor der ersten Erteilung eines Jagdscheines müssen die angehenden Waidmänner und -frauen jedoch eine Jägerprüfung nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de


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Tabelle Fischerprüfung und Jägerprüfung 2009


Tabelle Fischerprüfung und Jägerprüfung 2009


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