Presseinformation

Nr. 164 Steinfurt, 04. Mai 2010


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Zwangsweise Einweisung: Ein heikles Thema für die Ordnungsämter
Kreis führte Seminar für Mitarbeiter der Kommunen durch

Kreis Steinfurt. Das Thema verlangt höchste Sensibilität: die zwangsweise Einweisung eines Menschen in die Psychiatrie.

Seit Mitte der 90er Jahre werden in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 20.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen, weil sie beispielsweise aufgrund einer schweren psychischen Störung oder Suchterkrankung selbstmordgefährdet sind oder andere Menschen bedrohen. Die Zahl ist nach Angaben des Landesinstituts für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW bis Mitte der 1990er Jahre stetig angestiegen und bewegt sich seitdem weitgehend unverändert auf hohem Niveau.

Die Unterbringungsquoten sind in ländlichen Gebieten deutlich niedriger als in Städten. Es gibt jedoch überdurchschnittliche Zuwächse bei Einweisungen von alten Menschen, allein lebenden Menschen und wohnungslosen Personen. Es werden mehr Männer – durchschnittlich rund 55 Prozent der Fälle – als Frauen eingewiesen.

Soweit die Fakten. Sie zeigen deutlich die Herausforderungen, denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Ordnungsämtern bei der Ausführung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Kranken (PsychKG) gegenüberstehen. Dieses Gesetz weist den Ordnungsämtern eine besonders heikle Aufgabe zu: Sie müssen in Eilfällen, in denen eine richterliche Entscheidung nicht abgewartet werden kann, in eigener Zuständigkeit über die Einweisung in die Psychiatrie entscheiden.

Um die Arbeit der Ordnungsämter vor Ort zu unterstützen, führte das Kreis-Ordnungsamt jetzt ein Seminar zur Einweisungspraxis der Ordnungsbehörden nach dem PsychKG durch. Gerda Kaumanns, Leiterin des Kreis-Ordnungsamtes, begrüßte hierzu eine Vielzahl von Mitarbeitern aus den örtlichen Ordnungsämtern und Rettungswachen.

Professor Alex Lechleuthner, Leiter des Instituts für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln, betonte in seinem Vortrag nachdrücklich, dass die zwangsweise Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen darstelle. Sie müsse die absolute Ausnahme bleiben, so der Referent. Nach dem Gesetz komme die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen den Willen der Betroffenen nur dann in Betracht, wenn diese psychisch erkrankt seien und dadurch sich selbst oder andere gefährdeten. In jedem Fall ist vor der Unterbringung ein ärztliches Zeugnis einzuholen. Nach einem Erlass des Gesundheitsministeriums NRW kann das Zeugnis in Ausnahmefällen aber auch vom Notarzt im Rettungsdienst ausgestellt werden.

Dr. Lechleuthner machte deutlich, dass die Kommunen gut beraten seien, ihr Hilfesystem auf mögliche Schwachstellen zu untersuchen. Wichtig sei eine gute Abstimmung zwischen den Ordnungskräften der Kommunen, dem Rettungsdienst und dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts.





Tagung Ordnungsämter