Presseinformation

Nr. 303 Steinfurt, 04. August 2010


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Wenn der Bach bunt schillert…. schnelle Hilfe über das Umweltamt
Serie „Kreis Steinfurt hilft in Krisen“

Kreis Steinfurt. „Im Durchschnitt werden wir drei, vier Mal im Monat gerufen“. Antonius Schulze Elfringhoff, Umweltamtsleiter beim Kreis Steinfurt, kann auf viele Jahre Praxiserfahrung zurückblicken. Er und seine zehn Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde sind immer dann gefragt, wenn irgendwo eine Gewässerverunreinigung droht. Ob dies durch Chemikalien bei einem Unfall verursacht wurde, durch ein Leck im Heizöltank, auslaufende Silagesäfte oder Benzin, mit Absicht oder ohne – im Ergebnis zählt, ob womöglich Wasser über oder in der Erde betroffen sein könnte.

Ein typischer „Wasser – Notfall“ sieht so aus: „Wir erhalten von aufmerksamen Bürgern die Nachricht, dass in einem Bach schillernde, ölige Stellen gesichtet wurden. Die Bürger wenden sich im Idealfall über die 112 an die Feuerwehr. Diese benachrichtigen dann das Umweltamt. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.“ Einer aus dem Team von Schulze Elfringhoff fährt sofort los, um Proben zu nehmen und die Lage zu beurteilen. Zum Beispiel Heinrich Schulze. „Zuerst mal gucken, riechen, Proben nehmen. Falls nicht ohnehin schon – wie bei Verkehrsunfällen – Polizei und Feuerwehr vor Ort sind, werden diese bei größeren Schäden benachrichtigt.“ Dann werden Bindemittel gestreut oder Ölsperren ins Wasser gelegt. In besonders schweren Fällen müssen weitere Firmen oder das Technische Hilfswerk (THW) dazukommen.

Sobald die Lage unter Kontrolle ist, kommt der nächste wichtige Schritt: Wer ist der Verursacher? Sofern dies nicht offensichtlich ist, geht die Suche los. Dazu Schulze: „Es kommt vor, dass wir einem Gewässerverlauf so lange folgen, bis wir fündig werden. Der Geruch oder Spuren an Pflanzen geben gute Hinweise. Zur Not heben wir jeden Kanaldeckel an und landen zum Beispiel in einem Neubaugebiet, wo ein Häuslebauer fröhlich seine Farbeimer am Regenausguss säubert.“

Dann sind betretene Gesichter und „wusste ich nicht“ die Regel – doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Einen Bußgeldbescheid gibt es fast immer. Der kann von unter hundert bis mehrere tausend Euro betragen. Hinzu kommen die Kosten, die Feuerwehr, THW oder andere Firmen in Rechnung stellen. Wenn dann noch - je nach Schwere der Umweltverschmutzung, ein Strafverfahren über das Amtsgericht folgt, wird es richtig teuer.

Der Umweltamtsleiter beruhigt: „Ganz so schlimm ist es eher selten. Aber uns sind zwei Dinge wichtig: Dass die Bürger sofort die 112 wählen, wenn sie eine Gewässerverunreinigung bemerken. Und zweitens: Dass jeder mit großer Sorgfalt vermeidet, selbst zum Verursacher einer Umweltverschmutzung zu werden.“

Mit gutem Grund: Schließlich sind Oberflächen- und Grundwasser zentraler Bestandteil empfindlicher Ökosysteme und Grundlage unserer Trinkwasserversorgung. Dieses Gut sollte höchsten Schutz genießen. Das Umweltamt hilft hierbei zur Not.



Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel. 02551 / 69 2167





Streumittel bindet auslaufendes Benzin nach einem Verkehrsunfall



Ölsperre im Gewässer



Ölsperre