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02. November 2010
Ab jetzt gibt's den Neuen: Infos zum Personalausweis
Gummersbach.

Wer ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragt, erhält die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und - auf Wunsch des Antragstellers - die Fingerabdrücke digital gespeichert. 
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion hat der Inhaber erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch wird die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen vereinfacht, der Nutzer muss sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. 
Ob der Ausweisinhaber die neuen Möglichkeiten nutzen möchte, kann er sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises gibt es Informationsmaterialien, die bei dieser Entscheidung helfen. 
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. 
Im Übrigen behält der bisherige Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht des Ausweises besteht nicht. Wer allerdings seinen alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchte, kann das jederzeit tun. 
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre. 
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gummersbacher BürgerService gern. Außerdem stehen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. 



Pressekontakt: Stadt Gummersbach, Siegfried Frank, Pressesprecher, 02261/87-1133, pressestelle@stadt-gummersbach.de
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STADT GUMMERSBACH
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Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit und Beschwerdemanagement

Siegfried Frank | Pressesprecher

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