Kreis Unna - Presse und Kommunikation

22. Dezember 2010

Aufgabe wird ab 2011 zentral erledigt

Kreis kümmert sich um ambulante Hilfe zur Pflege

Kreis Unna. (PK) Aufgabe bündeln – kurze Wege für die Bürger sichern. Das gilt, wenn der Kreis Unna zum 1. Januar 2011 kreisweit (ohne Lünen) für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig wird, denn für die rund 500 betroffenen Menschen ändert sich nichts.

 

 „Die Anträge auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können weiter in den Rat- und Stadthäusern abgegeben werden“, betont Norbert Diekmännken, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales beim Kreis. Künftig werden die Anträge allerdings nicht mehr vor Ort, sondern im Kreishaus Unna bearbeitet.

 

Die ambulante Pflege findet im häuslichen Umfeld des Hilfebedürftigen durch Pflegedienste, Angehörige, Freunde und Bekannte statt. Umgesetzt wird damit der im Kreis Unna geltende Leitsatz „ambulant vor stationär“. „Es geht um eine aktivierende Pflege im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung“ erläutert Norbert Diekmännken. „So können Menschen möglichst lange möglichst selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben.“

 

Leistung aus einer Hand – deshalb ändert sich die Zuständigkeit Anlass für den Wechsel in der Zuständigkeit ist ein Kreistagsbeschluss vom Juni 2010. Damit wurde die Delegationssatzung des Kreises Unna geändert und den Kommunen angeboten, die Gewährung der ambulanten Hilfe zur Pflege an den Kreis Unna zurückzugeben. Hiervon machten alle Städte und Gemeinden Gebrauch. Eine Ausnahme bildet die Stadt Lünen: Sie hat um Bedenkzeit gebeten.

 

Mit der Übernahme auch der ambulanten Hilfe zur Pflege wird der Kreis Unna als Sozialhilfeträger Ansprechpartner in nahezu allen Fragen rund um das Thema „Hilfe zur Pflege“. Die Bündelung der Aufgaben bedeutet für die Betroffenen „Leistungen aus einer Hand“ ohne wechselnde Ansprechpartner.

 

Das sollten Betroffene wissen

Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Unna und den Städten und Gemeinden ist ein reibungsloser Übergang gewährleistet.

• Betroffene müssen nichts tun, denn die Akten befinden sich bereits beim Kreis Unna.

• Durch die neue Zuständigkeit des Kreises Unna ändert sich bis auf Weiteres nichts an der Höhe der bisher gewährten Leistung: Sie wird unverändert übernommen.

• Der aktuelle Bewilligungsbescheid der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung behält weiter seine Gültigkeit: Der Kreis Unna als örtlicher Sozialhilfeträger tritt in die Rechte und Pflichten des Bescheides ein.

• Das schließt natürlich nicht aus, dass fehlerhafte Bescheide korrigiert werden können.

 

Wo werden die Unterlagen künftig abgegeben?

Die Unterlagen können nach wie vor in den Rat- und Stadthäusern abgegeben werden und werden von dort an den Kreis weitergeleitet. Außerdem ist die Abgabe möglich direkt im Kreishaus Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59423 Unna, Fachbereich Arbeit und Soziales

 

Die neuen und alten Ansprechpartner

Heinz-Wilhelm Risse, Sachgebietsleiter, Tel. 0 23 03 / 27 - 11 50, E-Mail: Heinz-wilhelm.risse@kreis-unna.de;

Nicole Löbbe, Tel. 0 23 03 / 27 – 31 50, E-Mail Nicole.loebbe@kreis-unna.de;

Sabine Stalljohann, Tel. 0 23 03 / 27 – 27 57, E-Mail Sabine.Stalljohann@kreis-unna.de;

 

Für eine Übergangszeit stehen auch die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Rat- und Stadthäusern noch mit Rat und Tat zur Seite.

 

Kosten der ambulanten Pflege für den Kreis

Kalkuliert hat der Kreis bei der Übernahme der Aufgabe mit Kosten von rund 2,8 Millionen Euro im Jahr 2011. „Eine Heimunterbringung ist aber um ein zigfaches teurer“, unterstreicht Fachbereichsleiter Norbert Diekmännken, dass sich „ambulant vor stationär“ nicht nur menschlich, sondern auch finanziell rechnet.

 

Das Dienstleistungsangebot im Überblick

Die Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege vervollständigt die Aufgabenpalette des Kreises. Zum umfassenden Angebot gehören damit z.B.

• ambulante Hilfe zur Pflege

• Gewährung von Leistungen der teilstationären Pflege (Kurzzeit- und Tagespflege)

• Gewährung der Leistungen der stationären Pflege

• Gewährung von Pflegewohngeld

• Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen

• Gewährung von Investitionskostenzuschüssen an ambulante Pflegedienste

• Förderung eines Beratungsnetzwerkes bestehend aus Wohnberatungsagenturen, Pflegestützpunkten und Psycho-sozialer Beratung, Begleitung und Betreuung (PSB)

• Heimaufsicht

 

Weitere Informationen zum Thema Pflege gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de, Menüpunkt Gesundheit & Soziales.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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Norbert Diekmännken


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