08. Mai 2011.
Seit dem 10. Mai sind im Landkreis Leer 230 Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, unterwegs, um die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen.
Die Interviewer werden von der örtlichen Zensus-Erhebungsstelle für den Landkreis und die Stadt Leer eingesetzt. Diese wurde eigens für den Zensus eingerichtet. Zuständig für die Umsetzung des Zensus sind die Leiterin der örtlichen Erhebungsstelle Rikje Bettig und Stefan Rabenberg als ihr Stellvertreter. Außerdem stehen speziell geschulte Mitarbeiterinnen in der örtlichen Erhebungsstelle für Auskünfte zur Verfügung.
Die Erhebungsstelle wird als eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der Kreisverwaltung geführt, die unmittelbar dem Ersten Kreisrat Rüdiger Reske unterstellt ist. Die Vertraulichkeit der Daten und die Wahrung des Statistikgeheimnisses sind so von Beginn an garantiert.
Die Hauptaufgabe der Erhebungsstelle ist die Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung beispielsweise in Alten-, Senioren- oder Behindertenwohnheimen. Beide Befragungen finden in der Zeit vom 10. Mai bis zum 31. Juli 2011 statt und beziehen sich auf den Stichtag 9. Mai 2011.
Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen werden die Daten beim Zensus 2011 aus Verwaltungsregistern gewonnen. Die zusätzliche Haushaltebefragung, die lediglich circa zehn Prozent der Bevölkerung in Niedersachsen betrifft, dient der Überprüfung und Ergänzung der Registerdaten. Dabei wurden vom Landesbetrieb für Statistik nach einem Zufallsverfahren bestimmte Anschriften mit Wohnraum ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden müssen. „Im Kreisgebiet werden etwa 21.000 Personen an 8.800 Anschriften befragt“, so Erhebungsstellenleiterin Bettig. „Wer nach dem Zufallsverfahren in die Stichprobe des Landesbetriebes gelangt ist, ist zur Auskunftserteilung verpflichtet.“ Eine Korrektur in den Melderegisterdaten sowie die Weitergabe der Korrekturen an die Verwaltungen finden nicht statt. Dies würde dem Statistikgeheimnis widersprechen.
Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl erfordert zusätzlich eine Befragung in sogenannten Sonderbereichen. Dazu gehören zum Beispiel Wohnheime für behinderte Menschen, Obdachlosenunterkünfte und Seniorenwohnheime. Gerade in diesen Bereichen weisen die Melderegisterdaten zu dort lebenden Personen oft erhebliche Ungenauigkeiten auf. Um diese Fehler statistisch korrigieren zu können, ist – anders als bei der Haushaltebefragung – eine Vollerhebung notwendig.
Weiterer Bestandteil des Zensus ist eine Gebäude- und Wohnungszählung, die nicht vom Landkreis Leer, sondern vom Landesbetrieb für Statistik postalisch durchgeführt wird. Lediglich bei fehlenden, unvollständigen oder widersprüchlichen Antworten führt die örtliche Erhebungsstelle ersatzweise Befragungen durch.
„Die Ergebnisse des Zensus 2011 werden die Basisdaten für vielfältige Analysen liefern“, sagt Landrat Bernhard Bramlage. Die letzte vollständige Erhebung für das frühere Bundesgebiet fand 1987 statt. Seitdem behilft man sich bei der aktuellen amtlichen Einwohnerzahl mit einem statistischen Verfahren, der sogenannten Bevölkerungsfortschreibung. Doch dieses Verfahren wird umso ungenauer, je älter die grundlegenden Daten sind.
„Die Vorbereitungen für die Befragungen laufen auf Hochtouren“, so Rikje Bettig. „In den letzten drei Wochen haben wir die Erhebungsbeauftragten vor Ort intensiv geschult, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.“
Wenn die Erhebungsbeauftragten nächste Woche ihre Arbeit beginnen, führen sie zuerst gegebenenfalls eine „Vorbegehung“ der Anschriften durch. Danach kündigen sie ihren Besuch bei den Auskunftspflichtigen schriftlich an. Alle Erhebungsbeauftragten haben einen Dienstausweis, der in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist und mit diesem zusammen vorgezeigt wird.
„Die Erhebungsbeauftragten bieten den Auskunftspflichtigen an, den Fragebogen mit ihnen gemeinsam auszufüllen“, so der stellvertretende Erhebungsstellenleiter Stefan Rabenberg. „Die Fragebögen können aber auch selbst ausgefüllt und an die Erhebungsstelle gesendet oder online beantwortet werden. In diesem Fall händigt der Erhebungsbeauftragte die Fragebögen den auskunftspflichtigen Personen aus.“
Die Erhebungsbeauftragten dürfen die Wohnung eines Auskunftspflichtigen nur mit dessen Einwilligung betreten. Sie sind berechtigt, Auskunft zu allen im Haushalt lebenden Personen zu verlangen.
Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wurden die Erhebungsbeauftragten schriftlich verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren. Das bedeutet, dass sie sämtliche Informationen, die sie während der Befragung absichtlich oder zufällig bekommen haben, geheim halten müssen.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
Erhebungsbeauftragte bei der Schulung
Schulung der Erhebungsbeauftragten in Weener. Im Hintergrund die Erhebungsstellenleiterin Rikje Bettig und ihr Stellvertreter Stefan Rabenberg.
Erhebungsbeauftragte bei der Schulung 2
Schulung der Erhebungsbeauftragten in Moormerland. Erhebungsstellenleiterin Rikje Bettig (5. v.r.) und ihr Stellvertreter Stefan Rabenberg (7.v.r.) zwischen den Erhebungsbeauftragten.
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