17. Mai 2011.
Der Landkreis Leer und die Polizeiinspektion Leer/Emden starteten am Montag zu Testkäufen im Oberledingerland. Es wurden elf Lebensmittel- und Getränkemärkte und eine Tankstelle in den Gemeinden Westoverledingen, Rhauderfehn und Ostrhauderfehn hinsichtlich der Abgabe von Hochprozentigem an Jugendliche kontrolliert.
In nur einem Geschäft erhielt die junge Testkäuferin eine Flasche des bei Jugendlichen sehr beliebten sauren Hochprozentigen. Die Kassiererin hat sich zwar den Ausweis der Jugendlichen zeigen lassen, sich dann aber um zwei Jahre verrechnet. Aus diesem Grund wurde das Geschäft dann auch mit einer Alterskontrollscheibe, die der Landkreis seit Beginn des Jahres verteilt, um den Kassierern das Rechnen zu erleichtern, ausgestattet.
Insgesamt sind die Initiatoren der Testkäufe, Karin Frieling, Jugendbeauftragte des Landkreises Leer und Angela Neerhut, Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Leer/Emden, mit dem Ergebnis aber sehr zufrieden: „Das ist schon ein beachtliches Ergebnis“, so Frieling. Und Neerhut ergänzt: „Wir sind auf dem richtigen Weg, unsere Aktionen zeigen Wirkung.“ Dennoch wünschen sich die beiden von den Verantwortlichen an den Kassen noch mehr Aufmerksamkeit. „Unser Ziel ist es, von einer Testkaufaktion zurückzukehren, ohne dass auch nur eine Flasche Alkohol an den Testkäufer ausgegeben wurde“, sagt Frieling.
Die verantwortliche Kassiererin aus dem Oberledingerland muss nun mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
In Kürze wird das Kontrollteam weitere Testkäufe durchführen.
Hintergrund:
Die Alterskontrollscheibe kann von interessierten Unternehmen aus dem Landkreis Leer per E-Mail bei karin.frieling@lkleer.de angefordert werden.
Mit Hilfe der Scheibe können Mitarbeiter in Tankstellen, Handel oder in der Gastronomie mit nur einem kurzen Blick feststellen, ob der Kunde die entsprechende Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Bier, Wein und Sekt beziehungsweise 18 Jahren für den Verkauf von Spirituosen erreicht hat.
Die Alterskontrollscheibe zeigt tagesaktuell das Geburtsdatum an, das mindestens auf dem Personalausweis stehen muss. Dazu muss der Mitarbeiter nur einmal täglich den aktuellen Tag einstellen und danach nie wieder rechnen. Wo bislang das Alter im Kopf ausgerechnet werden musste, kann ab sofort mit der Alterskontrollscheibe viel Zeit gespart werden. Besonders in Stoßzeiten fehlt den Mitarbeitern an der Kasse oft die nötige Ruhe, beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken das Alter auszurechnen und zu überprüfen. In Stresssituationen steigt das Risiko, dass man sich verrechnet.
Neben modernen Kassensystemen mit Warnsignal unterstützt und entlastet auch die Alterskontrollscheibe die Mitarbeiter bei der Kontrolle des Alters und verringert damit das Risiko, dass trotz Ausweiskontrolle das Jugendschutzgesetz nicht konsequent eingehalten wird.
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So sieht die Alterskontrollscheibe aus
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