Kreis Unna. (PK) Nachdem das Verbraucherschutzministerium NRW die seit 30. Mai geltenden Einschränkungen für den Handel mit spanischen Schlangengurken aufgehoben hat, hat auch die Kreisgesundheitsbehörde Unna seine darauf fußende Verfügung aufgehoben.
Mit der Aufhebung seines Erlasses reagiert das Ministerium auf die Ergebnisse von Labortests, nach denen spanischen Gurken doch nicht die Ursache für die Erkrankungen mit dem Darmkeim EHEC sind.
Nach wie vor ist unklar, was Ursache oder Auslöser für die gehäuften Erkrankungen ist. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bleibt deshalb bei seiner Empfehlung für Verbraucher wie auch für gastronomische Betriebe: „Gehen Sie kein Risiko ein. Verzichten Sie bis auf weiteres auf Rohkost, wenn nicht klar ist, dass das Gemüse unbelastet ist.“
Wie die zuständigen Bundes- und Landesministerien, das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), rät die Kreisgesundheitsbehörde außerdem weiterhin zur Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen.
Aktuelle Informationen zum Thema finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de.
Hinweis an die Medien:
Die Tabelle mit einem jeweils tagesaktuellen Überblick (Stand 14 Uhr, freitags 12 Uhr) findet sich ebenfalls im Internet unter www.kreis-unna.de