Presseinformation

Nr. 305 Steinfurt, 19. August 2011


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Aufenthaltstitel für Ausländer wird ab September elektronisch
Mehraufwand für Behörde und ausländische Mitbürger/ Wartezeiten vorprogrammiert

Kreis Steinfurt. Die Vorbereitungen in der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt laufen auf Hochtouren. Ab dem 1. September wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. So schreiben es EU-Verordnungen vor. Statt Aufkleber in den Pass gibt es einen Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat mit Chip. Damit sollen die Aufenthaltstitel von Staatsangehörigen aus nicht-EU-Ländern vereinheitlicht und vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.

„Es wird bei uns viel los sein, aber wir erwarten keinen Ansturm“, sagt Thomas Ostholthoff, der Leiter der Ausländerbehörde. Denn einen Zwangsumtausch zum 1. September gibt es nicht, „die Aufenthaltstitel werden nach und nach umgestellt, je nachdem wann sie ablaufen“. Niemand muss sich Sorgen machen, sich plötzlich illegal im Kreis aufzuhalten. „Rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis schreiben wir die rund 12.000 Betroffenen an und vereinbaren einen Termin für die neue Antragstellung.“ Schon seit Mai arbeitet die Ausländerbehörde diesbezüglich mit einem Terminvergabesystem, um die Wartezeiten möglichst gering zu halten. Der Termin wird schriftlich mitgeteilt und auch welche Unterlagen an diesem Tag mitzubringen sind.

Jeder, der nicht aus einem Land der Europäischen Union kommt und im Kreis Steinfurt leben will, muss den eAT im Ausländeramt des Kreises beantragen – und zwar persönlich. Für den elektronischen Aufenthaltstitel werden künftig bei jedem Fingerabdrücke genommen, auch bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr. Das bedeutet: Familien müssen vollzählig nach Steinfurt fahren. „Das neue Verfahren ist für beide Seiten aufwendiger“, erklärt Ostholthoff die gesetzliche Änderung. Bislang konnten die Betroffenen zur Antragstellung in die Rathäuser ihrer Städte und Gemeinden gehen. In Rheine lebende Ausländer können weiterhin zum Rathaus der Stadt gehen, weil es ein eigenes Ausländeramt hat.

Ab September gehen die Unterlagen mit persönlichen Daten, Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift zur Bundesdruckerei nach Berlin. Diese informiert die Antragsteller, wenn ihr elektronischer Aufenthaltstitel fertig ist. Die Ausländerbehörde des Kreises überprüft, ob er korrekt ist, und vergibt einen weiteren Termin, an dem die Chipkarte in Steinfurt abgeholt werden kann. Nach insgesamt sechs bis acht Wochen kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel in den Händen halten. Zuschicken des elektronischen Aufenthaltstitels ist nicht erlaubt.

Für die Ausländerbehörde bedeutet die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels ebenfalls mehr Aufwand: neue Technik, viel mehr Publikum, veränderte Arbeitsabläufe und mehr Schriftverkehr. Für die Antragsteller wird es außerdem teurer als bisher: Sie zahlen bis zu 50 Euro mehr. Darin sind die Produktionskosten der Chipkarte in Höhe von 30,80 Euro enthalten. „Das ist eine deutliche Erhöhung der bisherigen Gebühr“, bestätigt der Leiter der Ausländerbehörde, „nur liegt das nicht in unseren Händen, der Betrag ist so vorgeschrieben“.

Vorteil für die Antragsteller ist, dass sie die Chipkarte zusammen mit einer sechsstelligen Geheimzahl zum Beispiel auch im Internet oder an Automaten nutzen können.

Bei Fragen zum elektronischen Aufenthaltstitel ist Thomas Ostholthoff unter Telefon 02551/ 692282 zu erreichen. Auch der Bürgerservice gibt montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr unter Telefon 0180/1333333 Auskunft.

Alle Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel sind im Internet auf der Seite www.bamf.de/aufenthaltstitel zu finden.



Aufenthaltstitel für Ausländer wird ab September elektronisch



Aufenthaltstitel für Ausländer wird ab September elektronisch



Aufenthaltstitel für Ausländer wird ab September elektronisch