Presseinformation

Nr. 314 Steinfurt, 26. August 2011


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„Aufklärung und Beratung ist unser Schwerpunkt“
Ausländerbehörde des Kreises hilft bei Fragen zum Aufenthalt

Kreis Steinfurt. Asylantrag, Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung – zu verstehen, was wann für welchen Antrag eingereicht und gemacht werden muss, damit sich Ausländer im Kreis Steinfurt aufhalten dürfen, ist nicht ganz einfach. In diesen Fällen hilft die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt. Sie betreut die rund 18.000 Ausländer in 23 Städten und Gemeinden des Kreises – Rheine hat eine eigene Ausländerbehörde.

„Gesetze, Verordnungen, Erlasse und EU-Recht – da den Überblick zu behalten, ist für beide Seiten schwierig“, sagt Thomas Ostholthoff, der Leiter der Ausländerbehörde, „und deshalb ist Beratung und Aufklärung Schwerpunkt unserer Arbeit“. In den Gesprächen geht es den Menschen um Fragen wie beispielsweise: Wie sieht es bei mir aufenthaltsrechtlich aus? Wo kann ich den nächsten Sprachkurs oder Integrationskurs besuchen? Wie kann ich mich verbessern, damit aus meiner befristeten Aufenthaltserlaubnis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht wird oder ich die Einbürgerung erhalte? etc.

Bei Familie S. aus Ibbenbüren geht es zum Beispiel um die Aufenthaltserlaubnis für die Frau und das Kind, die erst kürzlich eingereist sind. Der Vater lebt schon seit 1998 im Kreis Steinfurt. „Die Mutter und der Sohn haben bisher nur ein Visum für den Aufenthalt in Deutschland. Verständlich, dass die Drei hier künftig dauerhaft gemeinsam wohnen möchten“, bringt Marita Grothues den Wunsch der Familie aus dem Kosovo auf den Punkt. Grothues betreut die Familie und hat schon alles für den Termin vorbereitet. „Zur Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis sind gültige Pässe notwendig. Außerdem muss der Vater per Lohnabrechnung nachweisen, dass der Lebensunterhalt für die Familie sichergestellt ist“, nennt Grothues die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis.

Pünktlich erscheint Familie S. im Büro von Marita Grothues und hat auch die Unterlagen dabei. Allerdings gibt es ein Problem mit der Lohnabrechnung „die ist von Januar, haben Sie keine aktuelle dabei?“, fragt sie den Vater, der versichert „da hat sich seitdem nichts geändert“. Dennoch muss Marita Grothues die Angaben überprüfen und setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung. Es dauert ein paar Minuten, bis sie die Bestätigung der Angaben hat. Gute Nachricht für die Familie: Die Aufenthaltserlaubnis für Mutter und Kind kann zunächst für ein Jahr erteilt werden! Mit dem Antrag hat Frau S. sich gleichzeitig verpflichtet, am Integrationskurs teilzunehmen, in dem Grundzüge der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Sprachkenntnisse vermittelt werden.

Nicht nur Menschen mit Aufenthalts- und Einbürgerungswünschen melden sich bei der Ausländerbehörde. „Auch Firmen holen sich Rat, wenn es um Arbeitserlaubnisse geht oder darum, Visa-Vorgänge ihrer ausländischen Fachkräfte zu beschleunigen“, erläutert Thomas Ostholthoff die Anliegen der Unternehmen in der Region. „Darüber hinaus kommen auch viele Deutsche zu uns, die jemanden aus dem Ausland einladen möchten, oder Interessenvertreter wie Rechtsanwälte oder Vertreter der Kirchen, die sich für die Betroffenen einsetzen oder sie einfach nur zu uns begleiten möchten.“

Leider gibt es auch Fälle, in denen die Ausländerbehörde nichts tun kann und die Menschen in ihre Heimatländer zurück müssen. Auch dann werden sie zu einem Gespräch in die Ausländerbehörde eingeladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. „Ihnen wird die freiwillige Ausreise nahegelegt, die vom Staat bezahlt wird und mit einem zeitlichen Vorlauf organisiert werden kann.“ Einerseits tragische, andererseits aber auch schöne Momente, wie vor einiger Zeit, als ein Kosovare sich von Ostholthoff verabschiedete mit den Worten: „Ich muss zwar ausreisen, aber Sie haben mich die ganze Zeit fair behandelt.“ „Solche Reaktionen gehen unter die Haut“, beschreibt der 40-jährige die damalige Situation und betont den gegenseitigen Respekt, den es vor allem an solchen Tagen braucht.

„Verweigern die Betroffen die freiwillige Ausreise, droht die „schlechtere Alternative – Abschiebung, die wir nach Möglichkeit immer zu verhindern versuchen“. Und was in der Bevölkerung oft nicht so gesehen wird. In den vier Jahren seiner Tätigkeit als Leiter der Ausländerbehörde und in den Jahren davor hat Thomas Ostholthoff einige Abschiebungen erlebt. „Es ist nicht schön, die Menschen zu Hause abholen und zum Flughafen bringen zu müssen. Das ist das Schwierigste und für alle Beteiligten eine sehr starke psychische Belastung.“

Es gibt aber auch viele positive Erlebnisse. „Meine Kollegen und ich freuen uns immer, wenn es für Familien vom Asylverfahren bis hin zur Einbürgerung geklappt hat“, sagt Ostholthoff und scheint, so wie er strahlt, gleich mehrere Beispiele im Kopf zu haben. 356 Einbürgerungen waren es im vergangenen Jahr. Das stärkste Zeichen für gelungene Integration!

Bei allen Fragen rund um das Thema Aufenthalt helfen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne weiter. Beratungen gibt es aus organisatorischen Gründen nur auf Termin unter Telefon 02551-692269. Diese Nummer gilt auch bei Anregungen und Terminverschiebungen.



Leiter der Ausländerbehörde: Thomas Ostholthoff



Mitarbeiterin des Ausländeramtes: Marita Grothues