11. Oktober 2011.
Es geht Herrn H. Schmidt wie vielen aus dem Landkreis Leer. Er ärgert sich darüber, dass sein Sperrmüll schon vor dem Abfuhrtag mehrfach durchsucht wurde. Es dauerte am Vorabend nicht lange, da kamen schon die ersten Sperrmüllsammler vorgefahren und suchten den Müll vornehmlich nach verwertbaren Metallteilen ab. Als Schmidt sah, wie zwei Männer Kühlgeräte demontieren wollten, sprach er diese an und bat darum, das sofort zu unterlassen. Am nächsten Morgen musste er feststellen, dass aus beiden Geräten die Kompressoren doch noch herausgebaut wurden.
Dass die Diebstähle insbesondere von Metallteilen aus Sperrmüllhaufen in den vergangenen Jahren aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise stark zugenommen haben, bestätigt auch der Abfallwirtschaftsbetrieb in einer Pressemitteilung. Allein im letzten Jahr gab es bei den rund 24.000 Abfallstellen kaum noch eine bei der die metallhaltigen Teile nicht vollständig entwendet wurden. Letztlich schaden diese Metalldiebstähle nicht nur den Landkreis Leer, sondern auch den Bürger selbst, da die verloren gegangenen Erlöse im Gebührenhaushalt fehlen. Zudem sind viele darüber verärgert, dass am Straßenrand ordnungsgemäß bereitgestellter Sperrmüll so auseinander gewühlt wird, dass sie gezwungen sind, die einzelnen Sperrmüllteile wieder mühsam zusammen zu legen.
Der Metallklau, so der Abfallwirtschaftsbetrieb weiter, hat zwischenzeitlich eine Intensität erreicht, die der Landkreis als zuständige Behörde nicht mehr hinnehmen kann. So schrecken die nächtlichen Besucher auch nicht mehr davor zurück, aus den am Straßenrand bereitgestellten Kühlgeräten die kupferhaltigen Kompressoren auszubauen. Sie nehmen dabei bewusst in Kauf, dass beim illegalen Ausbau klimaschädliche FCKWs (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) unkontrolliert freigesetzt werden. Hierbei handelt es sich in jedem Fall um eine Ordnungswidrigkeit; im Einzelfall kann eine Straftat vorliegen.
Rechtlich gesehen bleibt der angemeldete Sperrmüll bis zur Abholung durch den Landkreis Leer im Besitz des Bereitstellers. Über die Tatsache, dass das Durchsuchen und Entwenden von Teilen aus der Sperrmüllabfuhr eine Ordnungswidrigkeit darstellt, soll probeweise in der Stadt Leer ein Aufkleber mit einem STOP-Symbol informieren. Jeder Antragsteller erhält gemeinsam mit der Abholtermin-Karte einen Aufkleber. Dieser sollte deutlich sichtbar an ein zur Abfuhr bereitgestelltes Gerät geklebt werden. Auch wenn mit dem Aufkleber eine Wegnahme nicht verhindert werden kann, so übermittelt er doch die klare Botschaft, dass das Durchsuchen und die Mitnahme von Sperrmüllteilen eine Ordnungswidrigkeit ist.
Das gilt insbesondere für alle elektrischen Geräte wie Waschmaschinen und Kühlgeräte, da der Gesetzgeber hier eindeutig vorgibt, dass elektrisch betriebene Altgeräte zur ordnungsgemäßen Verwertung zu überlassen sind. Der Landkreis garantiert, dass alle abgefahren Gegenstände umwelt- und fachgerecht entsorgt bzw. verwertet werden und dass die aus dem Verkauf von Wertstoffen erzielten Erlöse auch dem Gebührenhaushalt und somit allen Bürgern zugute kommen.
Alle Bürger im Landkreis werden daher gebeten, die Mitnahme von Sperrmüllteilen und insbesondere den illegalen Ausbau von Kompressoren aus Kühlgeräten sofort dem Abfallwirtschaftsbetrieb unter der folgenden kostenlosen Servicenummer 0800 /9 25 24 23 zu melden. Dieser wird die Informationen an die zuständigen Behörden weitergeben.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
Aufkleber warnt vor Diebstahl in der Sperrmüllabfuhr
Aus bereitgestellten Kühlgeräten wurden die Kompressoren ausgebaut
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