Bocholt, 13. Oktober 2011
Verbrennen von Pflanzenresten: Vorher Ordnungsamt informieren
Bocholt (PID) Hobbygärtner, die pflanzliche Abfälle verbrennen wollen, die jetzt im Herbst beim Schneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern anfallen, müssen vorher das Ordnungsamt informieren. Es sind bestimmte Auflagen zu beachten. Das Formular gibt es im Rathaus oder als Download im Internet unter www.bocholt.de (Rathaus - Öffentliche Ordnung). Es kann ausgefüllt auch per Fax (02871/953 170) oder E-Mail an stadtverwaltung@mail.bocholt.de gesendet werden.
Direktlink zur Allgemeinverfügung:
http://www.bocholt.de/intabox/medienarchive/fb20/20_allgemeinverfuegung_pflanzliche_abfaelle_aktuell.pdf
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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