Presseinformation

Nr. 031 Steinfurt, 26. Januar 2012


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Alter Lappen gegen neue Karte
Kreis – Führerscheinstelle rät zum baldigen Umtausch

Kreis Steinfurt. In 2013 treten neue Regelungen zum Fahrerlaubnisrecht in Kraft. EU-Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, sind dann auf 15 Jahre befristet. EU-Führerscheine, die noch vorher ausgestellt werden, bleiben hingegen bis 2033, also 20 Jahre gültig. Aus diesem und einigen weiteren Gründen empfiehlt die Führerscheinstelle, noch in 2012 den „alten Lappen“ umzutauschen.

Der aus umweltverträglichem Kunststoff hergestellte EU-Kartenführerschein ist nicht nur wesentlich robuster und handlicher als die bisherigen Formate, sondern auch Voraussetzung, um einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Taxi- und Mietwagenverkehr), eine Fahrerkarte oder einen Internationalen Führerschein bekommen zu können.

Auch bei Fahrten ins Ausland kann es ohne EU-Führerschein Probleme geben. Dort akzeptieren oder kennen manche Behörden den alten Führerschein nicht.

Der Internationale Führerschein sollte in jedem Fall bei Fahrten ins außereuropäische Ausland beantragt werden. Aber auch in einigen europäischen Ländern lassen sich Mietwagenverleiher den Internationalen Führerschein zusätzlich zum EU-Kartenführerschein vorlegen.

Nachteile in der Umstellung vom alten zum neuen EU-Führerschein gibt es nicht. Im Gegenteil: Die bisherigen Berechtigungen bleiben erhalten oder können sogar erweitert werden. Zum Beispiel wird Inhabern der Klasse drei, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, auf Antrag die Klasse T (Zugmaschine Land- und Forstwirtschaft) zusätzlich erteilt.

In 2012 rechnen die Behörden mit vielen Umtausch – Anträgen. Um hier einen Engpass zum Ende des Jahres zu vermeiden, empfiehlt die Kreis-Führerscheinstelle, schon jetzt tätig zu werden. Die Anträge können beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder direkt beim Kreis Steinfurt eingereicht werden.

Für den Antrag benötigen die Behörden: ein biometrisches Passbild, den Personalausweis, den bisherigen Führerschein, die so genannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der alte Führerschein nicht im Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, und Gebühren in Höhe von 24 Euro.
Bei weiteren Fragen helfen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter Tel. 02551 / 69-2999 oder per e-mail an fahrerlaubnisbehoerde@kreis-steinfurt.de gerne weiter.


Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 0 25 51/69-2167.






EU-Führerschein: besser jetzt beantragen