Familien, die mit den Planungen für die Sommerferien starten, sollten eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht beachten.
Ab dem 26. Juni müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen, denn ab diesem Zeitpunkt sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten.
Eltern sollten daher schon jetzt prüfen, ob im Hinblick auf eine anstehende Urlaubsreise ein eigenes Reisedokument für das Kind erforderlich ist. Der BürgerService der Stadt Gummersbach empfiehlt, dieses Dokument bald zu beantragen, da gerade vor den Sommerferien immer mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen ist.
Die weit reichende Rechtsänderung ergibt sich unmittelbar aus europäischen Vorgaben und ist für Deutschland bindend. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Welches Dokument das Richtige ist, muss in jedem Einzelfall entschieden werden. Die Reisepässe für die Eltern als Passinhaber bleiben uneingeschränkt gültig. Eine Streichung des Kindereintrags ist nicht erforderlich.
Weitere Auskünfte erteilt der BürgerService der Stadt Gummersbach, Tel.: 02261/87-200