Kreis Unna - Presse und Kommunikation

01. August 2012

Sommertipp II der Pflegeberatung

Heute: Urlaub von der Pflege

Kreis Unna. (PK) Es kann schnell und unverhofft geschehen. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe gefragt. Die Pflegeberaterinnen des kreiseigenen Pflegestützpunktes in Kamen geben in einer dreiteiligen Sommerserie wichtige Hinweise für den „Fall des Falles“.

 

Heute: Urlaub von der Pflege

In der Sommerzeit entspannen sich viele bei ein paar freien Tagen oder machen Urlaub. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, hat eine Auszeit besonders nötig.

 

„Vor allem die Frage, wer die Pflegebedürftigen versorgt und wer dies bezahlt, beschäftigt viele Angehörigen. Manche fürchten, dass sie die Kosten für eine Pflegevertretung nicht tragen können. Andere möchten nicht von ihrem pflegebedürftigen Ehepartner bzw. Angehörigen getrennt sein“, kennt Andrea Schulte vom kreiseigenen Pflegestützpunkt die Bedenken.

 

Die Pflegeberaterin weiß auch, dass pflegende Angehörige nicht immer über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung informiert sind. „Viele wissen z.B. nicht, dass es mittlerweile die unterschiedlichsten Reiseangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt.“

 

Der „Urlaub von der Pflege“ kann unterschiedlich aussehen:

 

Kurzzeitpflege: Wenn der pflegende Angehörige Urlaub machen möchte, zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1.550 Euro pro Jahr zur Finanzierung einer Kurzzeitpflege. „Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen allerdings selbst getragen werden“, macht Andrea Schulte auf eine Einschränkung aufmerksam.

 

Verhinderungspflege: Wird der Pflegebedürftige bereits länger als sechs Monate zu Hause gepflegt, stehen zusätzlich weitere 1.550 Euro pro Jahr zur Finanzierung einer Pflegevertretung zur Verfügung. „Mit dieser sogenannten Verhinderungspflegeleistung kann sowohl der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege, aber auch die Pflege in der eigenen Wohnung durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Privatpersonen wie z.B. Bekannte und Nachbarn finanziert werden“, gibt die Pflegeberaterin einen konkreten Tipp.

 

Immer mehr Menschen möchten gemeinsam mit ihrem pflegebedürftigen Ehepartner oder Angehörigen verreisen, wünschen sich aber eine verlässliche Unterstützung während des Urlaubs. Hier weist Andrea Schulte auf zwei Möglichkeiten hin.

 

Pflegehotel: Mittlerweile gibt es Pflegehotels mit behindertengerecht ausgestatteten Zimmern und Gemeinschaftsräumen. Die Pflege kann durch Pflegepersonal im Hotel oder durch einen ambulanten Pflegedienst vor Ort übernommen werden, damit der Angehörige während des Urlaubs von der Pflege entlastet ist.

 

Gruppenreisen: Von Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfevereinen werden Gruppenreisen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angeboten. Geschulte Betreuungskräfte begleiten die Reise und kümmern sich um die Erkrankten. Die Angehörigen sind von vielen Pflichten entbunden und haben einmal Zeit, etwas nur für sich zu tun oder mit anderen Angehörigen ins Gespräch zu kommen.

 

Für weitere Fragen und eine kostenlose und anbieterunabhängige Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des kreiseigenen Pflegestützpunktes an der Nordenmauer 18 in Kamen zur Verfügung. Hier ist auch eine Liste aller zugelassenen Betreuungsanbieter im Kreis Unna und deren Kosten erhältlich.

 

Die Öffnungszeiten des Pflegestützpunktes sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Ein Kontakt ist auch über Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per E-Mail an psp.kamen@kreis-unna.de möglich.

 

 

Bildzeile: Andrea Schulte. Foto Kreis Unna




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