Kreis Unna - Presse und Kommunikation

03. August 2012

Sommertipp III der Pflegeberatung

Heute: Verhinderungspflege

Kreis Unna. (PK) Es kann schnell und unverhofft geschehen. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe gefragt. Die Pflegeberaterinnen des kreiseigenen Pflegestützpunktes in Kamen geben in einer dreiteiligen Sommerserie wichtige Hinweise für den „Fall des Falles“.

 

Thema heute: Verhinderungspflege

Vor allem Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, brauchen selbst Tage der Erholung oder regelmäßig einige Stunden „frei von der Pflege“. „Wenn die Pflegeperson ausfällt, müssen Betreuung und Versorgung des hilfebedürftigen Menschen natürlich geregelt sein“, betont Annegret Röllmann, Pflegeberaterin im kreiseigenen Pflegestützpunkt.

 

Die Fachfrau weiß auch: „Für solche Situationen sieht die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege für ehrenamtliche Pflegepersonen vor. In Anspruch genommen werden kann die Verhinderungspflege sechs Monate nach der Einstufung in eine Pflegestufe“.

 

Die Leistung der Verhinderungspflege ist sowohl in der Höhe als auch zeitlich begrenzt. „Bei Urlaub oder einer anders begründeten Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung für bis zu maximal 28 Tage und einen Gesamtbetrag von bis zu 1.550 Euro pro Jahr“, nennt Annegret Röllmann konkrete Zahlen. „Wichtig zu wissen ist, dass der Pflegebedürftige und seine Angehörigen selbst entscheiden können, wie die Verhinderungspflege eingesetzt wird“, unterstreicht Annegret Röllmann.

 

Die Verhinderungspflege kann unterschiedlich aussehen:

 

Ersatzpflegeperson: Eine private Pflegeperson – etwa die Nachbarin oder eine Bekannte – übernimmt die Versorgung. „Wird die Verhinderungspflege allerdings von engen Verwandten übernommen, erhalten diese eine Pauschale des üblichen Pflegegeldes“, informiert Annegret Röllmann über eine Sonderregelung.

 

Ambulanter Pflegedienst: Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen haben die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten, der die pflegerischen Tätigkeiten übernimmt und dafür bis zu 1.550 Euro erhält.

 

Kurzzeitpflege: Die Betroffenen können sich auch für die Ersatzpflege außer Haus entscheiden, etwa in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Hierbei beteiligt sich die Pflegekasse nur an den Kosten, die für die pflegerischen Aufwendungen anfallen. „Andere Kosten, wie beispielsweise für die Unterkunft und Verpflegung, sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen“, betont Pflegeberaterin Annegret Röllmann.

 

Stundenweise Verhinderungspflege: Eine weitere Möglichkeit ist die stundenweise Aufteilung der Verhinderungspflege. So kann die Versorgung des Pflegebedürftigen durch eine private Pflegeperson oder einen Pflegedienst zu bestimmten Zeiten, z.B. einmal wöchentlich oder an einem Wochenende, organisiert werden.

 

Leistungsanspruch: Der Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege entsteht in jedem Kalenderjahr neu.

 

Für weitere Fragen und eine kostenlose und anbieterunabhängige Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des kreiseigenen Pflegestützpunktes an der Nordenmauer 18 in Kamen zur Verfügung. Hier ist auch eine Liste aller zugelassenen Betreuungsanbieter im Kreis Unna und deren Kosten erhältlich.

 

Die Öffnungszeiten des Pflegestützpunktes sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Ein Kontakt ist auch über Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per E-Mail an psp.kamen@kreis-unna.de möglich.

 

 Bildzeile: Annegret Röllmann. Foto Kreis Unna

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Annegret Röllmann


Annegret Röllmann


Kreis Unna | Presse und Kommunikation | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna | Tel. 02303 27-1213 | Fax: 02303 27-1699 | E-Mail: pk@kreis-unna.de