Pressemeldungen der Stadt Norden


Norden, 21. August 2012
Verkehrsbeschränkungen in der Innenstadt vom 23. bis 26.08.2012
Durchführung des Stadtfestes

Die Stadt Norden hat auf Antrag des Veranstalters zur Durchführung des Norder Stadtfestes 2012 in der Zeit von Donnerstag, d. 23.08.2012, 14:00 Uhr bis Sonntag, d. 26.08.2012, ca. 11:00 Uhr,  folgende Maßnahmen angeordnet:

Folgende Straßen/Plätze werden gesperrt:

  1. Uffenstraße  stadteinwärts ab der südlichen Zu-/Ausfahrt vom Parkplatz beim Weiterbildungszentrum (WBZ)
  2. Osterstraße (Mittelmarkt) zwischen der Einmündung zur Uffenstraße/Am Markt (Ost) und der Einmündung zur Straße Am Markt (West)/Norddeicher Straße
  3. Osterstraße zwischen der Einmündung zur Uffenstraße/Am Markt (Ost) und der Einmündung zur Kleinen Mühlenstraße/Neuer Weg
  4. Am Markt (Ostseite) bei der Post
  5. Marktplatz (inkl. Torfmarkt)
  6. WBZ – Parkplatz (nördlicher Teilbereich)

 

Zusätzlich zu den Straßensperrungen gelten folgende weitere verkehrsregelnde und – lenkende Maßnahmen:

  1. Die Lichtsignalanlagen in den Kreuzungsbereichen Uffenstraße/Osterstraße/Am Markt (Ost) und Osterstraße/Am Markt (West)/Westerstraße werden für die Dauer der Sperrungen ausgeschaltet.
  2. Die Uffenstraße ist zwischen der Einmündung zur Kleinen Neustraße und der südlichen Zu-/Ausfahrt vom WBZ - Parkplatz in beide Fahrtrichtungen befahrbar! Eine Trennung der Fahrspuren erfolgt durch Leitbaken. 
  3. Die Straßen Burggraben bzw. Am Markt (Westseite) werden zwischen Westerstraße und Pottbackerslohne/Hooge Riege in beide Fahrtrichtungen befahrbar! Die Trennung der Fahrspuren erfolgt durch Leitbaken.
  4. In der Straße Kleine Neustraße/Pottbackerslohne wird lediglich ein Einbahnverkehr in Ost – West – Richtung von der Uffenstraße zum Burggraben zugelassen. 
  5. Die Straße Am Markt (Südseite) wird als Sackgasse ausgewiesen. Das Einbiegen auf die Uffenstraße ist nicht möglich. Fahrzeuge aus der Straße Am Markt (Südseite) kommend müssen beim Kaufhaus „Götz“ rechts abbiegen.
  6. Die Straße Am Markt (Nordseite) wird für den Busverkehr zur Erreichbarkeit der Haltestelle Klosterstraße entgegen der sonstigen Einbahnregelung in West – Ost – Richtung befahrbar. Für den allgemeinen Verkehr wird die bestehende Einbahnregelung ab der Einmündung Gartenstraße umgekehrt. Die Befahrbarkeit der Straße von Osten nach Westen wird nicht zugelassen.
  7. Von der Gartenstraße kann aus Fahrtrichtung Brummelkamp kommend nur nach links in Richtung Klosterstraße (umgekehrte Einbahnregelung) abgebogen werden.

 

-> Wenn erforderlich können weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen jederzeit, auch mündlich, angeordnet werden.

-> Der Taxenverkehr wird vom Parkplatz beim WBZ abgewickelt. Hier werden acht Taxenplätze eingerichtet.

-> Die Haltestellen für Linienbussebeim WBZ und in der Osterstraße (Mittelmarkt) können nicht angefahren werden. Die betroffenen An-/Abfahrten finden von den Haltestellen Klosterstraße und  Norddeicher Straße (beim Gymnasium) statt.

Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere sämtliche Anlieger des Veranstaltungsbereiches, werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkungen einzustellen.

Auf die Verkehrsbeschränkungen wird hiermit hingewiesen.

Norden, d. 23.08.2012, Stadt Norden, Die Bürgermeisterin  



Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Norden, Fachdienst Umwelt und Verkehr, Am Markt 39, 26506 Norden, Telefon: 04931/923-0


Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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