Kreis Unna - Presse und Kommunikation

14. September 2012

Kreis weist auf Neuregelung ab 2013 hin

Neue Führerscheine haben „Verfallsdatum“

Kreis Unna. (PK) Mit Beginn des nächsten Jahres gibt es Bewegung rund um den Führerschein. Wichtigste Änderung: Ein neu beantragter Führerschein ist nicht mehr unbefristet gültig, sondern hat ein „Verfallsdatum“.

 

Wer sich ab Januar 2013 einen neuen Führerschein ausstellen lässt, bekommt nichts mehr für die Ewigkeit, denn der Führerschein läuft nach einer bestimmten Frist ab und muss danach - wie bei Personalausweis oder Pass längst üblich - erneuert werden. Allerdings behalten bereits ausgestellte Führerscheine weiter ihre Gültigkeit. Darauf weist Bernd Grundmann, Leiter der Führerscheinstelle beim Kreis Unna, hin.

 

Warum gibt es den neuen Führerschein?

Durch die Befristung wird sichergestellt, dass die verwendeten Fotos relativ aktuell bleiben, also eine „Gesichtskontrolle“ nicht neue Fragen aufwirft. „Vor allem bei Kontrollen im Ausland entfällt dann das Blättern in umfangreichen Handbüchern, um die Frage zu klären, ob das vorgelegte Dokument einem der zur Zeit über 220 gültigen Führerscheindokumente aus den Staaten der Europäischen Union entspricht“, liefert Grundmann eine Begründung für die gesetzliche Neuregelung.

 

Wie lange bleibt der neue Führerschein gültig?

Die Dauer der Gültigkeit richtet sich nach den erteilten Klassen. Wer „nur“ die PKW-Klasse B und vielleicht noch eine Motorradklasse hat, erhält den Führerschein für 15 Jahre. Für die Erneuerung des Dokumentes ist keine medizinische Untersuchung erforderlich.

 

Für diejenigen, die Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse führen wollen, wird der Führerschein auf fünf Jahre befristet. Wie bisher muss dann ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, wenn auch eine der (bisher schon befristet erteilten) Fahrerlaubnisklassen verlängert werden soll. Ist dies nicht der Fall, wird bei der Antragstellung ein biometrisches Lichtbild (wie im Personalausweis) benötigt.

 

Was passiert mit den grauen oder rosafarbenen Führerscheinen?

Wer einen alten, grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, kann frei entscheiden, ob er tauschen möchte. Auch wer bis Ende 2012 seinen alten Führerschein gegen einen Kartenführerschein tauscht, kann sich mit der Erneuerung Zeit lassen. „Zwar muss auch dieser Kartenführerschein getauscht werden, doch diesen Umtausch sieht der Gesetzgeber erst für 2033 vor“, erklärt Bernd Grundmann.

 

Welche Vorteile bietet der aktuelle Kartenführerschein?

Mit dem derzeit aktuellen Kartenführerschein kann man bereits jetzt bei Kontrollen „punkten“, denn das scheckkartengroße Dokument erhält ein aktuelles Foto. „Dies ist natürlich bei den in der Regel vor Jahrzehnten ausgestellten grauen oder rosa Führerscheinen nicht der Fall“, erinnert der Fachmann und weiß, dass es deshalb bei Kontrollen im Ausland durchaus Beanstandungen und auch Diskussionen gibt.

 

Der Kartenführerschein wird im Übrigen auch benötigt, wenn die Reise in ein Land außerhalb der Europäischen Union gehen soll, wo ein Internationaler Führerschein vorgeschrieben ist.

 

Was ist, wenn noch 2012 getauscht werden soll?

Wer seinen Führerschein noch 2012 tauschen möchte, sollte sich nicht auf den „letzten Drücker“ entscheiden. „Die Bundesdruckerei als Hersteller des Kartenführerscheins muss die Produktionseinrichtungen Anfang 2013 umstellen und wird voraussichtlich nur noch wenige Tage den „alten“ Kartenführerschein produzieren können“, gibt Bernd Grundmann zu bedenken.

 

Gibt es Gründe für einen Umtausch erst im neuen Jahr?

Da mit dem neuen Kartenführerscheinmodell auch die Inhalte der einzelnen Klassen verändert werden, kann ein Umtausch nach dem Stichtag auch einen Vorteil bringen. So müssen Inhaber der Klasse C1E heute „mit dem Rechenschieber prüfen“, ob sie eine bestimmte Fahrzeugkombination berechtigt führen dürfen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nämlich nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. „Diese Einschränkung, die bei einer beruflichen Nutzung der Fahrerlaubnis vielleicht hinderlich sein kann, entfällt bei den neuen Kartenführerscheinen“, betont Sachgebietsleiter Bernd Grundmann.

 

 

Bildzeile: Bernd Grundmann informiert über Änderungen rund um den Führerschein.




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