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Bildungsscheck: „Machen Sie sich schlau“ Tipp zum 4. Deutschen Weiterbildungstag am 21. September

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18. September 2012
Bildungsscheck: „Machen Sie sich schlau“ Tipp zum 4. Deutschen Weiterbildungstag am 21. September
Hochsauerlandkreis.

Der Runde Tisch Bildungsscheck für die Region Hellweg-Hochsauerland weist aus Anlass des 4. Deutschen Weiterbildungstags, der am 21. September 2012 begangen wird, auf den Bildungsscheck NRW hin. Der Runde Tisch dient dem Erfahrungsaustausch der lokalen Beratungsstellen. Die Regionalagentur koordiniert die Umsetzung des Bildungsschecks im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, die Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Soest, löst die Bildungsschecks ein und bewilligt die Mittel.

„Machen Sie sich schlau – es zahlt sich aus!“ Unter diesem Motto wirbt das Ministerium für Ar-beit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für berufliche Weiterbildung. Um möglichst viele Beschäftigte und Unternehmen mit diesem Aufruf zu erreichen, fördert das Land seit fast sechs Jahren mit dem Bildungsscheck NRW unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro).

Beschäftigte in nordrhein-westfälischen Unternehmen und Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können vom Bildungsscheck profitieren. Beschäftigte, die im laufenden und im letzten Kalender-jahr an keiner beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben, kommen für den Bildungsscheck in Frage. Sie können den Bildungsscheck direkt selbst oder – vorausgesetzt der Betrieb hat weniger als 250 Beschäftigte und gehört nicht zum Öffentlichen Dienst – über ihren Betrieb nutzen. In ersten Fall zahlen sie den Eigenanteil selbst, im anderen Fall übernimmt dies der Betrieb.

Beschäftigte, die sich bislang unterproportional an Weiterbildung beteiligt haben, können den Bildungsscheck sogar jährlich in Anspruch nehmen, wenn sie über keinen Berufsabschluss ver-fügen oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, älter als 50 Jahre sind oder befristet beschäftigt sind. Auch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sowie Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können die ersten fünf Bildungsschecks in Anspruch nehmen, ohne hierbei auf die besonderen Beschäftigtengruppen zu achten. Ab dem sechsten Bildungsscheck gelten dann die Bedingungen, die für die übrigen Betriebsgrößen generell gelten: erst muss ein Beschäftigter aus den besonderen Beschäftigtengruppen für den Bildungsscheck ausgewählt werden, bevor ein anderer Beschäftigter zum Zuge kommen kann.

Für mittlere Betriebe haben sich die Voraussetzungen für eine Förderung in anderer Hinsicht verbessert: So können Unternehmen statt bisher zehn jetzt 20 Bildungsschecks pro Jahr in Anspruch nehmen, wobei zehn Bildungsschecks den besonderen Beschäftigtengruppen vorbehalten werden müssen.

Weitere Informationen bei der Leiterin der Regionalagentur Hellweg Hochsauerland, Ursula Rode-Schäffer, Telefon 02921/303499, E-Mail rode-schaeffer@r-h-h.de, bei ihrem Stellvertreter Walter Scholz, Büro Meschede, Telefon 0291/941529, E-Mail scholz@r-h-h.de oder im Netz unter www.r-h-h.de. Dort sind auch die Anschriften und Telefonnummern der Beratungsstellen zum Bildungsscheck zu finden.


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Der Runde Tisch Bildungsscheck für die Region Hellweg-Hochsauerland kam im Soester Kreis-haus zusammen. Foto: Wilhelm Müschenborn/Pressestelle Kreis Soest
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