Presseinformation

Nr. 357 Steinfurt, 25. September 2012


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Janusz-Korczak-Schule für Kinderrechtepreis 2012 nominiert
Förderschule des Kreises Steinfurt bewirbt sich mit Projekt „Das Kindergericht“

Kreis Steinfurt. Die Janusz-Korczak-Schule, Förderschule des Kreises Steinfurt, wurde jetzt für ihr Projekt „Das Kindergericht“ für den Kinderrechtepreis 2012 nominiert.

Der WDR hat in diesem Jahr bereits zum 9. Mal den „Preis für die Rechte des Kindes“ ausgelobt. Mit diesem Preis sollen Menschen, Vereine oder Institutionen gewürdigt werden, die sich für Kinder und deren Rechte einsetzen.

Die Janusz-Korczak-Schule, die Standorte in Ibbenbüren und Rheine hat, hatte sich unter dem Titel „Das Kindergericht an der Janusz-Korczak-Schule“ im Rahmen des präventiven Gesamtkonzeptes der Schule zum sozialen Lernen beworben. Nun wurden die Verantwortlichen für die zwölf besten Projekte in Nordrhein-Westfalen zum WDR in Köln eingeladen und in einer Feierstunde geehrt. Die Begrüßung übernahm Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz.

In diesem Jahr wurde das Preisgeld von insgesamt 5.500 Euro an drei Preisträger vergeben, die von einer Erwachsenenjury aus Fachleuten und einer gleichberechtigten Kinderjury gemeinsam ausgewählt wurden. Neben Wolfgang Niedecken als Schirmherr der Veranstaltung gehörten auch Vertreter renommierter Kinderorganisationen wie „terre des hommes“, UNICEF und der Kindernothilfe dieser Jury an.

Der Namensgeber der Schule, der polnische Arzt und Pädagoge Janusz Korczak, wollte in seinem Kinderheim im Warschau der Vorkriegszeit eine demokratische Kinderrepublik errichten, zu der auch ein Kindergericht gehörte.

Den Ideen Korczaks verpflichtet, wurde an der Janusz-Korczak-Schule ein Kindergericht etabliert. Lehrkräfte und Kinder nehmen als Schöffen an den Verhandlungen des Gerichts teil. Verhandelt werden „Fälle“, die für die Schulgemeinschaft eine große Wirkung haben, wie ein in der großen Pause ausgetragener heftiger Konflikt. Die Projektgruppe „Kindergericht“ erarbeitet mit den Betroffenen den Hergang des Konflikts und führt eine Verhandlung durch, an der Kinder und Erwachsene der Schule als „Schöffen“ und „Anwälte“ der Beteiligten teilnehmen.

Das „Urteil“, das vom Kindergericht gefällt wird, soll niemanden bestrafen, sondern der Wiedergutmachung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs dienen. Der „Angeklagte“ soll für die Tat die Verantwortung übernehmen und muss eventuell gemeinnützige Arbeiten für die Schulgemeinschaft übernehmen.

Verantwortungsübernahme und Wiedergutmachung sind die Prinzipien, die nachhaltig in den Schulalltag hinein wirken. In Kooperation mit Gaby Kors-Poweleit, Richterin am Amtsgericht Ibbenbüren, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projektgruppe auf ihre Aufgabe vorbereitet. Mittlerweile ist das Kindergericht im Schulalltag integriert. Schulleiter Jürgen Bernroth berichtet, dass es für die Schülerinnen und Schüler, gerade auch für diejenigen, die nicht an dem verhandelten Konflikt beteiligt waren, deutliche Wirkungen gebe: „Es wird allen klar, dass einige Vorfälle Bedeutung für die ganze Schule haben. Das Kindergericht rückt diese Vorfälle in die Schulöffentlichkeit und macht die Verantwortlichkeit klar. Von größtem pädagogischem Wert ist aber das Prinzip der zweiten Chance durch Wiedergutmachung und Ausgleich.“

Mit dem Kindergericht ist der letzte Baustein des Plateaus „Soziale Kompetenz“ in das Konzept der Schule aufgenommen worden. Wie ein roter Faden zieht sich die alltägliche Arbeit an der sozialen Kompetenz von der Grundschule bis in die Sekundarstufe.








Kindergericht