Kreis Unna - Presse und Kommunikation

12. Dezember 2012

Die Pflegereform - Das ist neu (2)

Mehr Unterstützung für Demenzkranke

Kreis Unna. (PK) Mit dem sogenannten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz einher gehen Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz. Die Pflegeberaterinnen vom kreiseigenen Pflegestützpunkt in Kamen geben in einer lockeren Serie Informationen zu Neuerungen.

 

Heute: Änderungen für Demenzkranke

Erstmals gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für Menschen, die aufgrund einer Demenz oder anderer psychischer Erkrankungen einen erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf haben und keine anerkannte Pflegestufe (Pflegestufe 0).

 

„Dieser Personenkreis hat Anspruch auf monatlich 120 Euro Pflegegeld oder 250 Euro Pflegesachleistungen bzw. eine Kombination aus beidem“, informiert Pflegeberaterin Andrea Schulte. Außerdem können sie - wie alle anderen Pflegebedürftigen - bis zu 1.550 Euro jährlich für eine Verhinderungspflege bei dem Ausfall der Pflegeperson und bis zu 2.557 Euro als Zuschuss zur Wohnungsanpassung bekommen.

 

Doch nicht nur das: „Bei Demenzkranken, die in einer Pflegestufe eingestuft sind, erhöhen sich auch das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen“, weiß Andrea Schulte. Allerdings: „Wer schon einen Bescheid der Pflegekasse über die Bewilligung der Betreuungsleistung hat, muss noch einmal Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen und die neuen Leistungen anfordern.“

 

Für weitere Fragen und eine kostenlose und anbieterunabhängige Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes an der Nordenmauer 18 in Kamen zur Verfügung.

 

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen unter 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per Mail an psp.kamen@kreis-unna.de zu erreichen.

 

Bildzeile: Andrea Schulte.




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Andrea Schulte


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