Presseinformation

Nr. 469 Steinfurt, 26. Dezember 2012


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Jahresrückblick des Kreises Steinfurt: Elterngeld
Jugendamt Teil 2 / Bis Ende November mehr als 22 Millionen Euro ausgezahlt

Kreis Steinfurt. Der Jahreswechsel ist eine schöne Zeit, die vergangenen Monate Revue passieren zu lassen. Traditionell veröffentlicht der Kreis Steinfurt um diese Zeit Informationen über die Arbeit in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Heute geht es um das Elterngeld.

Es wird in Deutschland seit 2007 gezahlt. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, gab es das sogenannte Erziehungsgeld. Hintergrundgedanke des Elterngeldes ist, das ausfallende Gehalt des Elternteils zu ersetzen, der das Kind in dessen erstem Lebensjahr betreut und erzieht. Deshalb ist das Einkommen auch die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes. Im Jahr 2012 wurden in der Regel 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt, bei geringem Einkommen bis zu 100 Prozent.

Im Kreishaus Steinfurt gibt es für die Bearbeitung der Elterngeldanträge eine Arbeitsgruppe. Dort gingen vom 1. Januar bis 30. November 2012 insgesamt 4227 Anträge ein. Davon wurden 4142 bewilligt und 36 abgelehnt. Im gleichen Zeitraum gingen 26 Widersprüche ein, die an die Bezirksregierung Münster zur Entscheidung weitergeleitet wurden. Durchschnittlich rund 17 Arbeitstage dauert die Bearbeitung eines Elterngeldantrages im Kreis Steinfurt. Damit ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich niedriger als im Landesdurchschnitt (etwa 25 Arbeitstage).

Bis zum 30. November wurden gut 22 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt. Damit wird auf das ganze Jahr gerechnet voraussichtlich die Vorjahressumme von 24,14 Millionen Euro in etwa wiederholt.

Nach wie vor sind es meistens die Frauen, die Elterngeld beantragen. Sie machen knapp 80 Prozent aus: Zum Stichtag 30. September wurden 21,5 Prozent der Anträge von den Vätern gestellt. Etwa 83 Prozent von ihnen nehmen bis zu zwei Monate Elternzeit.

Für Frauen und Männer, die im Jahr 2013 Eltern werden, wird sich die Berechnung des Elterngeldes ändern. Dadurch soll das Verfahren einfacher und schneller werden. Die relevanteste Änderung ist, dass nicht mehr die tatsächlichen monatlichen Steuerabzüge berücksichtigt werden, sondern die Steuerabzüge pauschal nach der Steuerklasse berechnet werden, die im überwiegenden Zeitraum des Bemessungszeitraumes gültig war.



Jahresrückblick Elterngeld Teil 2