Die Radfahrer haben keinen Vorrang. Die Fußgänger (hierzu gehören auch Inlineskater) dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf ganzer Breite nutzen und dort auch stehenbleiben, müssen allerdings die Radfahrer vorbeifahren lassen. Ziel ist die „gegenseitige Rücksichtnahme“.
Rennradfahrer müssen erforderlichenfalls ihre Geschwindigkeit anpassen (Schrittgeschwindigkeit). Auch sie haben, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen, also zum Beispiel die RadBahn nutzen, ihr Fahrrad so auszustatten, wie es die Straßenverkehrsordnung für alle Fahrräder vorschreibt (zum Beispiel mit einer Klingel).