Presseinformation

Nr. 41 Steinfurt, 08. Februar 2013


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Der Frühling naht: Endspurt bei der Heckenpflege
Schonzeit beginnt Anfang März

Kreis Steinfurt. Der Frühling naht, und bald sprießt das erste Grün. Hecken und Gebüsche dienen dann den heimischen Vögeln wieder als Brutplätze, ihre Blüten und Früchte sind für viele Tiere lebenswichtige Nahrungsquellen. Deshalb beginnt nun auch die Schonzeit für Gehölze zum Schutz ihrer zahlreichen Bewohner. So ist es zwischen dem ersten März und dem 30. September verboten, Hecken, Gebüsche oder Bäume entlang von Straßen oder in der freien Landschaft zurückzuschneiden, „auf den Stock“ zu setzen oder zu roden. Auch der beliebte Strauß aus Weidenzweigen unterliegt dieser Regelung, da die Weidenkätzchen eine lebenswichtige erste Nahrungsquelle für Bienen und Schmetterlinge sind. Darauf weist das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt jetzt hin.

Darüber hinaus dürfen Bäume im innerstädtischen Bereich ganzjährig nicht gefällt oder stark beschnitten werden, wenn eine Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde besteht. Zudem sind im Innen- wie im Außenbereich Bäume und Sträucher mit besetzten Nestern oder Höhlen streng geschützt und dürfen keinesfalls beseitigt werden.

Regelmäßig geschnittene Hecken, z. B. Buchenhecken, dürfen auch während der Schonzeit durch vorsichtige Pflegeschnitte in Form gehalten werden. Hierbei muss jedoch Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden.

Der Kreis Steinfurt macht darauf aufmerksam, dass Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.







Heckenpflege