Bocholt, 12. März 2013
Stadtarchiv Bocholt präsentiert: Foto des Monats März 2013
Gebietsänderungsvertrag Bocholts mit dem Amt Liedern-Werth im Jahr 1974
Bocholt (PID).
Das Foto des Monats zeigt den Abschluss des Gebietsänderungsvertrags zwischen der Stadt Bocholt, dem Amt Liedern-Werth sowie seinen amtsangehörigen Gemeinden (Barlo, Biemenhorst, Hemden, Herzebocholt, Holtwick, Liedern, Mussum, Spork, Stenern, Suderwick, Werth) am 15. März 1974 im Bocholter Rathaus.
Abgebildet sind (von links nach rechts) Baudirektor Hinz und Oberstadtdirektor Gillen als Vertreter der Stadt Bocholt sowie Amtsdirektor Schwarberg und Amtsoberverwaltungsrat Hagemann als Vertreter des Amts Liedern-Werth. Der Gebietsänderungsvertrag war ein wichtiger Baustein in der kommunalen Neugliederung des Raums Bocholt. Konkrete Überlegungen für eine kommunale Gebietsreform gab es in Nordrhein-Westfalen seit 1965. Damals sah sich die Landesregierung vor der Notwendigkeit, die kommunalen Strukturen an die seit der letzten größeren kommunalen Neuordnung in den 1920er Jahren eingetretenen Bevölkerungsverschiebungen, die moderne Infrastruktur sowie die gestiegenen Anforderungen der Bürger an die Leistungsfähigkeit ihrer Städte und Gemeinden anzupassen. Konkret bedeutete dies, dass kleinere Kommunen zu größeren zusammengeschlossen oder an benachbarte größere angegliedert werden sollten; zugleich sollten die bis dahin bestehenden Ämter aufgelöst werden, die bis dahin Verwaltungsaufgaben für kleine Gemeinden wahrnahmen.
Für den Raum Bocholt wurden verschiedene Konzepte entwickelt. Während die Verwaltung von Liedern-Werth die amtsangehörigen Gemeinden zu ein, zwei oder drei größeren eigenständigen Kommunen zusammenschließen wollte, zielte Bocholt darauf ab, das Stadtgebiet um diese Gemeinden – sowie zeitweise auch Rhede und Dingden – zu erweitern, auch um so Raum für die Ausweisung dringend benötigter neuer Wohn- und Gewerbegebiete zu gewinnen. Dank der Unterstützung der Münsteraner Bezirksregierung gelang es der Stadt schließlich, sich mit ihren Vorstellungen weitgehend durchzusetzen; mit Ausnahme von Herzebocholt und Werth wurden die amtsangehörigen Gemeinden am 1. Januar 1975 eingemeindet, wodurch sich die Fläche der Stadt mehr als verzehnfachte; zugleich stieg die Einwohnerzahl von ca. 49.000 auf 65.000 an. Der Gebietsänderungsvertrag vom 15. März 1974 und seine Zusatzvereinbarungen regelten dabei vor allem die künftigen Leistungen der vergrößerten Stadt Bocholt für die einzugemeindenden Orte sowie organisatorische Angelegenheiten der Stadtverwaltung.
Foto: Stadtarchiv Bocholt, Text: Dr. Axel Metz
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