Kreis Unna - Presse und Kommunikation

29. Juli 2013

Straßenverkehrsbehörde beim Kreis stellt klar

Deutsche Kennzeichen im Ausland anerkannt

Kreis Unna. (PK) In den letzten Tagen kam es in der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis immer wieder zu besorgten Anfragen, ob die deutschen Zulassungsbescheinigungen im europäischen Ausland denn anerkannt würden. Die Antwort ist eindeutig: Ja.

 

Anlass für die Nachfragen sind Gerüchte, wonach die Polizei im Ausland Bußgelder von bis zu 500 Euro festsetzt, wenn der in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführte Binde-/Trennungsstrich im Kennzeichen nicht mit dem ohne Bindestrich geprägtem Kennzeichenschild übereinstimmt.

 

Der Fachbereich Straßenverkehr beim Kreis weist deshalb nochmals darauf hin, dass beide Schreibweisen in den Zulassungsdokumenten, also mit oder ohne Trennungsstrich, rechtlich zulässig sind. „Deshalb hat auch keine ausländische Behörde etwas zu beanstanden oder gar Bußgelder zu verhängen“, betont Christoph Funke, Leiter der Zulassungsstelle im Fachbereich Straßenverkehr.

 

Der Fachmann erinnert daran, dass das Auswärtige Amt bereits im Juli 2012 alle europäischen Mitgliedsländer auf die Regelung hingewiesen hat. „Hierauf haben zum Beispiel Österreich und Italien durch entsprechende Veröffentlichungen reagiert und ausdrücklich bestätigt, dass in ihren Ländern die unterschiedlichen Schreibweisen voll akzeptiert werden“, so Christoph Funke weiter.

 

Da alles in Ordnung ist, besteht auch keine Notwendigkeit, die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen. „Sollte trotzdem die Änderung des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I gewünscht sein, so kann dies in der Zulassungsstelle beim Kreis beantragt werden“, macht Funke deutlich. Allerdings ist die Änderung nicht kostenlos. Vielmehr fallen Verwaltungsgebühren von bis zu 20 Euro an. „Ob diese Gebühr für eine völlig unnötige Maßnahme entrichtet werden soll, muss deshalb jeder Fahrzeughalter für sich selbst entscheiden“, so der Leiter der Zulassungsstelle abschließend.

 

Das Bürgerbüro im Kreishaus in Unna ist geöffnet montags und dienstags von 7.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr. Die Zulassungsstelle in Lünen ist geöffnet montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich von 13.30 bis 16 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr.

 

Bildzeile: Christoph Funke




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