Presseinformation

Nr. 310 Steinfurt, 31. Juli 2013


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Naturschutzgebiet „In den Hiärken“ wird neu ausgewiesen
Einwände bis zum 9. September möglich

Kreis Steinfurt/Tecklenburg/Lengerich/Ladbergen. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt, die Naturschutzgebietsverordnung „In den Hiärken“ zu aktualisieren und das Gebiet neu auszuweisen. Mit der neuen Verordnung wird das Naturschutzgebiet um circa 1,5 Hektar erweitert, weil einige Gewässerabschnitte und kleinere Wegeparzellen in das Gebiet einbezogen werden. Die derzeitige Schutzgebietsverordnung läuft in diesem Jahr aus. Ziel der erneuten Unterschutzstellung ist, die Feuchtwiesen zu entwickeln  und zu erhalten.

Das rund 165 Hektar große Naturschutzgebiet erstreckt sich östlich des Dortmund-Ems-Kanals über Tecklenburg-Brochterbeck, Lengerich und Ladbergen. In diesem Gebiet haben insbesondere der Große Brachvogel, der Kiebitz und der Steinkauz ein Zuhause gefunden. Außerdem nutzen auch viele gefährdete Arten als Durchzügler, Nahrungs- und Wintergäste dieses Gebiet.

Die Verordnung macht Bewirtschaftungsverträge zur extensiven Nutzung zwischen den Landwirten und dem Land Nordrhein-Westfalen möglich. Das bedeutet, dass die Landwirte vor Ort die  Flächen bewirtschaften und somit die Lebensräume und Brutgebiete dieser Vögel erhalten. Die Grundstückseigentümer hatten seinerzeit Anträge auf Ausweisung dieser Fläche als Naturschutzgebiet gestellt.

Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen noch bis zum 9. September 2013 beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei den Stadtverwaltungen Tecklenburg und Lengerich sowie der Gemeindeverwaltung Ladbergen zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umweltamt des Kreises Steinfurt vorbringen.

Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 22/2013 des Kreises Steinfurt vom 1. Juli 2013 bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Politik+Verwaltung/Veröffentlichungen/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht Ihnen das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt, Telefon 05482/703343, zur Verfügung.





Naturschutzgebiet „In den Hiärken“ wird neu ausgewiesen