Braunschweig.
Angesichts der Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung und zwingender Ansatzveränderungen für den Haushalt 2014 mahnt Finanzdezernent Ulrich Stegemann für die Haushaltsberatungen zu finanzpolitischer Zurückhaltung. „Zwar sind beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und bei der Grundsteuer B leichte Zuwächse zu verzeichnen. Sie werden aber mehr als aufgezehrt durch so genannte zwingende Ansatzveränderungen – also Veränderungen, die für kommendes Jahr erforderlich werden, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans aber noch nicht absehbar waren.“ Dies bedeute, dass sich der im Haushaltsplanentwurf prognostizierte Überschuss von 6,3 Millionen Euro auf nur noch 1,1 Millionen Euro reduzieren werde. Für 2015 sei sogar zu erwarten, dass der Haushalt ein Defizit von 1,4 Millionen Euro aufweisen werde. Für die Folgejahre werde dann wieder mit einem Plus gerechnet (2016: 4,9 Millionen Euro; 2017: 3,1 Millionen Euro).
„Nach den Daten der Steuerschätzung werden Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (1,8 Millionen Euro) und bei der Grundsteuer B (0,4 Millionen Euro) erwartet“, erläuterte Stegemann die Einzelheiten. „Insgesamt stehen bei den so genannten zwingenden Ansatzveränderungen Mehrerträgen von rund 2,9 Millionen Euro 8,0 Millionen Euro Mehraufwände gegenüber.“
Wie bereits mitgeteilt, ist für den Haushalt 2014 erstmals ein Ausgleich für die Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft (SBBG) aus dem städtischen Haushalt nötig. „Das ist zum einen im lange eingeplanten Verzehr der Privatisierungserlöse, zum anderen in den bekannten Gewinnrückgängen von BS|Energy durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz begründet“, erläutert Stegemann. Da dort weniger Gewinne ausgeschüttet würden, fehlten Gelder für den Verlustausgleich innerhalb der SBBG, für die die Stadt aufkommen müsse. Nach aktuellem Stand steige der erforderliche Verlustausgleich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um rund 3,7 Millionen Euro auf rund 16,3 Millionen Euro. Das sei ein übliches Bild für Städte mit dem so genannten „Querverbund“ zwischen dem verlustträchtigen ÖPNV und den Gewinnen aus dem Energiesektor.
Weiterhin sei es leider erforderlich, den Sozialetat aufgrund gestiegener Fallzahlen um 800.000 Euro aufzustocken. Mehrkosten von 778.000 Euro entstehen beim städtischen Anteil an der Finanzierung des Staatstheaters (insgesamt 9,86 Millionen Euro).
Finanzdezernent Stegemann wies darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auch beim Finanzausgleich mit finanziellen Einbußen zu rechnen sei, da das Land Niedersachsen bekanntlich beabsichtige, aufgrund der Kostenübernahme für die Grundsicherung durch den Bund die Zuweisungen für die Landkreise und kreisfreien Städte zu kürzen. Der Rat hatte dagegen einstimmig protestiert. „Wir gehen also davon aus, dass sich die Schlüsselzuweisungen von 75,2 auf 73,5 Millionen Euro reduzieren“, sagte Stegemann. „Darüber hinaus könnten sich aus den veränderten Einwohnerzahlen aufgrund des Zensus 2011 sowie aus der Steuerkraft der niedersächsischen Kommunen im zugrunde zu legenden Zeitraum weitere Änderungen ergeben. Konkrete Erkenntnisse werden sich erst nach Veröffentlichung der vorläufigen Berechnungsgrundlagen durch das Land Niedersachsen ergeben, so dass der vorgenannte Ansatz für 2014 in Höhe von 73,5 Mio. € möglicherweise noch einer weiteren Anpassung bedarf.“
Gegenüber der bisherigen Kostenberechnung würden die tatsächlichen Kosten für Umbau und Sanierung der Westtribüne des Eintracht-Stadions voraussichtlich um rund 890.000 Euro steigen, so Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. Dafür gebe es eine Reihe von Gründen: von Baukostensteigerung über neue Brandschutzmaßnahmen bis hin zu dem bereits bekannten höheren Sitzplatzstandard im Businessbereich und zu Beschleunigungsmaßnahmen aufgrund der Verzögerungen durch den langen Winter. Weiterhin solle wegen des noch geringen Abrechnungsstandes eine Kostenreserve von 300.000 Euro eingeplant werden, so dass sich insgesamt durch die das Stadion betreffenden zwingenden Ansatzveränderungen zusätzliche Finanzhaushaltsbelastungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ergeben. Allerdings beabsichtige die Stadt, Regressforderungen in Höhe von 400.000 Euro gegenüber einzelnen Projektbeteiligten geltend zu machen, was die Kostenbelastung wiederum senken könnte. Die Auszahlungen aus dem Haushalt für Umbau und Sanierung der Westtribüne des Eintracht-Stadions steigen also – ohne Berücksichtigung der Regressforderungen - auf rund 17,7 Millionen Euro.
Die Stadthalle Braunschweig GmbH hat als Betreiberin des Stadions darum gebeten, weitere noch nicht im Projekt enthaltene Maßnahmen mit einem Volumen von ca. 900.000 Euro auszuführen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zum Teil das Projekt Westtribüne sinnvoll ergänzten, ohne aber dessen integraler Bestandteil zu sein – wie zum Beispiel die Beschaffung fester Tresenanlagen oder Maßnahmen zur Taubenvergrämung –, oder die das Gesamtstadion beträfen, wie ein Wegeleitsystem oder Pflasterarbeiten im Bereich der Marathontore. Dies wird dem Bauausschuss am 3. Dezember zur Beratung vorgelegt. Sollten die zusätzlichen Maßnahmen beschlossen werden, wären die Haushaltsansätze für das Stadion im weiteren Haushaltsverfahren entsprechend anzupassen.
Abschließend bezifferte Finanzdezernent Stegemann die mögliche weitere Belastung des Haushalts durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte nach dem derzeitigen Beratungsstand in den Fachausschüssen mit rd. 8,5 Millionen Euro. „Erfahrungsgemäß kommt jedoch dies am Ende nicht in vollem Umfang zum Tragen. So hoffe ich jedenfalls. Mit Blick auf die kommenden Jahre mahne ich dennoch vorsorglich zu finanzpolitischer Zurückhaltung.“