(pen) Mit 250 Kilometer pro Stunde war im letzten Jahr ein Autofahrer auf der A1 auf der Höhe von Wuppertal-Langerfeld Richtung Köln unterwegs. Erlaubt sind an dieser Stelle 120 km/h. Sein Pech: Seine viel zu zügige Fahrt wurde dank Blitzer dokumentiert, als Erinnerung durfte sich der Raser des Jahres 2013 folglich neben einem Foto auch über einen saftigen Bußgeldbescheid „freuen“. Neben einer Geldbuße von über 1.000 Euro enthielt dieser auch noch vier Punkte in Flensburg samt drei Monaten Fahrverbot.
„Das Beispiel ist in dieser Form sicher die Ausnahme. Aber alle Verkehrsteilnehmer wissen, wie schnell es passieren kann. Einen Augenblick unachtsam und schon ist man wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden“, macht Peter Hoffmeier, Leiter der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung deutlich. Mit Blick in den Bußgeldkatalog stellt er fest: Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h drohen außerorts dann beispielsweise drei Punkte in Flensburg. Ungünstig ist das insbesondere dann, wenn man schon Eintragungen im Verkehrszentralregister hat oder als Fahranfänger gerade erst im Besitz eines Führerscheines ist. Ansprechpartner der Behörde für Bild und Bußgeld ist zunächst der Fahrzeughalter, er wird zum Vorfall angehört und aufgefordert, den Fahrer zu benennen.
„Um die möglichen Konsequenzen der Punkte zu vermeiden, kommen Betroffene an dieser Stelle des Verfahrens immer wieder mal auf die Idee, eine andere Person als den vermeintlichen Fahrer zu benennen“, berichtet Hoffmeier. Dies geschehe in der Regel in Absprache mit Familienangehörigen oder Freunden, die weniger zu befürchten haben und daher „den Kopf hinhalten“ sollen. Motto: Es wird schon nicht auffallen.
Diese Hoffnung kann nicht nur trügerisch sondern auch folgenschwer sein. Fällt der Betrug - denn nichts Anderes ist die falsche Angabe - auf, wird es heikel für alle Beteiligten. „Beim Benennen eines ´falschen´ Fahrzeugführers handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat", warnt Hoffmeier. Diese „falsche Verdächtigung“ könne sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Dazu kommt es zwar nur selten, aber auch die Geldstrafen sind in der Regel recht happig und enden für die vermeintlich „cleveren“ Fahrzeugführer schnell mit einer Rechnung im vierstelligen Bereich.